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EuGH

EU-Renaturierung: Gewesslers Anzeige wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt

FOTO: BKA/Regina Aigner
FOTO: BKA/Regina Aigner

Im Juni 2024 eskalierte der innerkoalitionäre Konflikt in der österreichischen Regierung, als Umweltministerin Leonore Gewessler gegen den Widerstand des Koalitionspartners ÖVP im EU-Umweltministerrat für die EU-Renaturierungsverordnung stimmte. Dies brachte das fragile Bündnis endgültig ins Wanken.

Bundeskanzler und ÖVP-Vorsitzender Karl Nehammer zeigte sich empört und erklärte, dass Gewessler durch ihr Handeln das Recht gebrochen habe. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler ging noch weiter und beschuldigte Gewessler, die Verfassung verletzt zu haben. Der ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl titulierte sie sogar als „Staatsgefährderin“ und forderte ihren Rücktritt.

Im Zuge der Auseinandersetzungen reichte die ÖVP drei Klagen gegen Gewessler ein. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nahm Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs auf, und auch der Bauernbund zeigte sie aus demselben Grund an. Zudem wurde eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Ergebnisse der Verfahren

Wie das Magazin Falter berichtete, hat die WKStA die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs mittlerweile zurückgelegt. Mit Verfügung vom 3. September wurde entschieden, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ob die Anzeige des Bauernbundes damit ebenfalls hinfällig ist, bleibt unklar.

EU-Rechtsexperten halten es zudem für wahrscheinlich, dass die Nichtigkeitsbeschwerde beim EuGH ebenfalls nicht weiter verfolgt wird. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.

Gewesslers Standpunkt

Gewessler selbst hatte den Vorwürfen stets gelassen entgegengeblickt. Sie betonte, dass sie vor ihrer Zustimmung zur Renaturierungsverordnung drei Rechtsgutachten eingeholt habe, die ihr ein rechtskonformes Vorgehen bestätigt hätten.