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Klage

Ex-Schüler verklagt Republik auf 130.000 Euro wegen Mobbings

Ex-Schüler verklagt Republik auf 130.000 Euro wegen Mobbings
(FOTO: ORF)
2 Min. Lesezeit |

Ein Wiener HTL-Schüler fordert 130.000 Euro Entschädigung von der Republik Österreich. Der junge Mann, Dimitrie T. (Name geändert), behauptet, aufgrund einer Hauterkrankung, die ihn zum Tragen von Jogginghosen zwang, systematisch gemobbt worden zu sein. Die Folgen seien verheerend gewesen: ungerechtfertigte schlechte Noten, ständige Demütigungen und letztlich der Abbruch seiner Ausbildung. Die geforderte Summe setzt sich aus entgangenem Verdienst und Schmerzensgeld zusammen.

Der Betroffene beschreibt die Auswirkungen des angeblichen Mobbings als existenzbedrohend. Er spricht von einer „unwiederbringlichen Lebenskrise“ und sieht seine berufliche Zukunft nachhaltig geschädigt. Die Klage ist als Amtshaftungsklage gegen die Republik eingereicht worden – dabei muss bewiesen werden, dass die Schule durch pflichtwidriges Verhalten einen Schaden verursacht hat. Ob das Gericht seiner hohen Forderung stattgeben wird, bleibt abzuwarten. Die Bildungsdirektion weist die Vorwürfe entschieden zurück und stellt die Situation grundlegend anders dar.

Gegenposition der Schule

Nach Darstellung der Wiener Bildungsdirektion war nicht Mobbing das Problem, sondern das Verhalten des Schülers selbst. Demnach habe Dimitrie T. wiederholt Äußerungen getätigt, die von Lehrkräften als bedrohlich empfunden wurden. Die Situation eskalierte 2021 derart, dass die Schulleitung der HTL Wien-Ottakring den Schüler wegen „gefährlicher Drohung“ vom Unterricht ausschloss.

Dimitrie T. focht diese Entscheidung an und erhielt vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht – die Suspendierung wurde als ungerechtfertigt aufgehoben. Die Bildungsdirektion Wien bestreitet weiterhin die Mobbingvorwürfe und sieht das Verhalten des Schülers als Auslöser der Eskalation. Der Fall erregt mittlerweile auch mediales Interesse. Der ORF greift die Kontroverse in seiner Sendung „Schauplatz Gericht: Mobbing wegen Jogginghose?“ auf.

Schwierige Beweislage bei Mobbing-Prozessen

Rechtsexperten betonen, dass die Beweisführung in solchen Mobbingfällen besonders schwierig ist. Häufig steht Aussage gegen Aussage, und die juristische Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Bei Amtshaftungsklagen muss eindeutig nachgewiesen werden, dass Behörden oder staatliche Einrichtungen ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Die Dokumentation wird am 11. Jänner um 21.05 Uhr auf ORF 2 ausgestrahlt und ist zeitgleich auf der Streaming-Plattform ORF ON verfügbar.

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KO KOSMO-Redaktion
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