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KAUFVERTRAG

Fallen beim Immobilienkauf

Fallen beim Immobilienkauf
Fallen beim Immobilienkauf (FOTO: iStock, zVg.)

Zu glauben, dass der Kauf einer Immobilie mit jedem anderen Kauf vergleichbar ist, kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Es gibt zahlreiche Fehler, die passieren können, die jedoch durch entsprechendes Vorgehen und Beratung vermeidbar wären. Einer der häufigsten Fehler ist das voreilige Handeln. In der Regel kommt der Kaufvertrag beim Immobilienkauf bereits durch Legung und Annahme eines Angebots zustande. Dennoch wird in weiterer Folge ein offizieller (schriftlicher) Kaufvertrag erstellt. Dies weil die Vertragsparteien noch weitere Umstände regeln wollen und, weil für die Grundbuchseintragung formelle Voraussetzungen (Beglaubigung der Unterschriften) notwendig sind. Diese Formvorschriften müssen ausschließlich für die Eintragung im Grundbuch eingehalten werden und nicht für die Gültigkeit des Kaufvertrages. Liegt ein angenommenes Angebot vor, welches alle Elemente eines Kaufvertrages enthält, und einigen sich die Parteien später nicht auf den Inhalt des offiziellen Kaufvertrages kann die grundbücherliche Durchführung des Kaufs im Sinne des angenommenen Angebots gerichtlich durchgesetzt werden. Daher sollte man darauf achten, bereits in das Angebot alle wesentlichen Bestimmungen aufzunehmen.

Mahr über weitere mögliche Fallen beim Immobilienkauf findet ihr HIER.

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Dr. Thomas Nikodem, LL.M

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