Nach seinem Antrag auf Elternteilzeit erhielt er die Kündigung. Der Kärntner Vater wehrte sich mit Hilfe der Arbeiterkammer gegen diese rechtswidrige Maßnahme.
Ein Kärntner Vater, der einen Antrag auf Elternteilzeit stellte, musste sich gegen eine darauffolgende Kündigung zur Wehr setzen. Etwa fünf Monate vor dem geplanten Beginn seiner Elternteilzeit reichte er den entsprechenden Antrag ein. Der Arbeitgeber reagierte ablehnend und forderte den Mitarbeiter auf, das Ansuchen zurückzuziehen. Als der Vater dies verweigerte, sprach das Unternehmen die Kündigung aus, woraufhin sich der Betroffene an die Arbeiterkammer wandte.
Die rechtliche Lage in solchen Fällen ist eindeutig, wie Sara Pocheim, Juristin im AK-Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, erläutert: „Der Kündigungs- und Entlassungsschutz in solchen Fällen beginnt ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit bzw. geänderten Lage der Arbeitszeit, frühestens aber vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.“
Rechtliche Konsequenzen
Nach Einschätzung der Expertin ist eine Kündigung aufgrund eines Antrags auf Elternteilzeit oder einer geänderten Arbeitszeit als Diskriminierung aufgrund der Elternschaft zu werten. Mit Unterstützung der AK-Rechtsberatung konnte der Vater rechtliche Schritte gegen diese diskriminierende Beendigung des Arbeitsverhältnisses einleiten. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde vereinbart, dass sein Arbeitsverhältnis noch bis zum Jahresende bestehen bleibt.
Nach dem Ende der geschützten Periode besteht in Österreich ein sogenannter Motivkündigungsschutz, der Arbeitnehmer vor Kündigungen schützt, die ausschließlich aufgrund der Inanspruchnahme von Elternteilzeit ausgesprochen werden. Dies stellt eine zusätzliche rechtliche Absicherung dar, die Eltern vor ungerechtfertigten beruflichen Nachteilen bewahren soll.
AK-Unterstützung
AK-Präsident Günther Goach bekräftigt die Position der Arbeiterkammer: „Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert! Die AK setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren familiären Bedürfnissen in Einklang zu bringen.“
Die Arbeiterkammern in ganz Österreich verzeichnen jährlich zahlreiche vergleichbare Fälle, in denen Eltern nach Ankündigung ihrer Elternteilzeit mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. In den meisten dieser Fälle können durch die rechtliche Unterstützung der Arbeiterkammern entweder eine Weiterbeschäftigung oder zumindest angemessene finanzielle Entschädigungen erreicht werden.
Interessierte finden weiterführende Informationen zur Elternteilzeit und zur geänderten Lage der Arbeitszeit auf der Website der Arbeiterkammer Kärnten: kaernten.arbeiterkammer.at
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