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SCHADENERSATZ

Fluggast fordert von Austrian Airlines 10.000 Euro, aus unglaublichem Grund

Austrian Airlines
FOTO: (iStock/umenie/Pattanaphong Khuankaew)

Bei einem Vorfall im Flugzeug fiel ein Kaffeebehälter vom Servierwagen und das heiße Getränk wurde auf den Passagier verschüttet, der danach sagte, er habe schwere Verbrennungen erlitten. Er fordert nun eine Entschädigung von 10.196 Euro für seine Verletzungen, weil ihm die Flugbegleiter keine ausreichende Erste Hilfe geleistet haben. Alles ereignete sich auf einem AUA-Flug von Tel Aviv nach Wien und landete sogar vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der Vorfall geschah 2016 und im Jahr 2019 reichte der Mann Klage beim Handelsgericht Wien ein. AUA argumentierte jedoch, dass der Vorfall selbst und die darauf folgende Betreuung im gleichen Rahmen seien und daher beide unter das Montrealer Übereinkommen über die Luftfahrthaftung fallen würden, die eine zweijährige Verjährungsfrist vorsehe. Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden, doch die Aussichten sind derzeit nicht gut für den Mann.

EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou erklärte in seinem Gutachten, die Klage sei faktisch verjährt. Das Urteil des EuGH wird wohl erst in einigen Monaten fallen, aber in den meisten Fällen halten sich die Richter an die Einschätzung des Sachverständigen.

Der Betroffene argumentierte dagegen vor Gericht in Österreich, dass die Erstversorgung unzureichend sei und die Haftung hierfür dem österreichischen Schadenersatzrecht mit einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliege. Ob sich der EuGH dieser Meinung letztlich anschließen wird oder nicht, dürfte sich in einigen Monaten entscheiden.