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Sozialreform

FPÖ lehnt neuen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ab

FPÖ lehnt neuen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ab
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Alleinerziehende ohne Unterhalt sollen künftig staatliche Unterstützung erhalten – doch nicht alle im Parlament ziehen dabei mit.

Der Sozialausschuss hat am Dienstag den Weg für den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende freigemacht. Die Regierungsparteien sowie die Grünen stimmten dem Vorhaben zu, die FPÖ lehnte es ab. Die Freiheitlichen befürchten, dass in erster Linie ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von den Leistungen profitieren werden.

Förderung & Anspruch

Das Sozialministerium rechnet damit, dass künftig rund 12.400 Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine Förderleistung haben werden. Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, sollen aus dem Fonds monatlich rund 240 Euro pro Kind bekommen. Als Berechnungsgrundlage dient der halbe Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen, der derzeit bei 481,23 Euro liegt.

Für die finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden sind insgesamt bis zu 35 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Bezugsberechtigte sind verpflichtet, relevante Änderungen ihrer Lebenssituation innerhalb von 21 Tagen zu melden – darunter fallen auch Auslandsaufenthalte ab einer Dauer von 21 Tagen. Bei Rückforderungsansprüchen steht eine Clearingstelle als Anlaufstelle zur Verfügung.

Der Fonds soll darüber hinaus greifen, wenn ein Betretungsverbot gegen eine gewalttätige Partnerin oder einen gewalttätigen Partner verhängt wurde oder wenn eine Frau aufgrund von Gewalt in einem Frauenhaus Zuflucht gesucht hat. Ziel der Maßnahme sei es, soziale Notlagen zu beseitigen, hieß es.

Starthilfe für Gewaltbetroffene

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine ergänzende Starthilfe für Gewaltbetroffene. Diese wird einmalig mit bis zu 4.000 Euro gewährt und soll laut Sozialministerium bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 900 Mal ausbezahlt werden. In der Regierungsvorlage ist zudem eine allgemeine Härtefallklausel verankert.

Laufende Zuwendungen aus dem Fonds können auf die Sozialhilfe angerechnet werden, Einmalzahlungen hingegen nicht.

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KO KOSMO-Redaktion
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