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Haftentlassung

Geburtstagsgeschenk für Grasser: Nach 214 Tagen Knast jetzt Fußfessel

Geburtstagsgeschenk für Grasser: Nach 214 Tagen Knast jetzt Fußfessel
FOTO: EPA/PETER KLAUNZER
3 Min. Lesezeit |

Vom Gefängnis in den Hausarrest: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser durfte nach 214 Tagen die Justizanstalt Innsbruck verlassen – ausgerechnet an seinem 57. Geburtstag.

Am 2. Juni 2025 begann der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck. Der Oberste Gerichtshof hatte den Wahl-Tiroler Ende März 2025 im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Während seiner Inhaftierung arbeitete der 57-Jährige laut Recherchen der „Krone“ im sogenannten Magazin, wo er für die Ausgabe von Kleidung und Bettwäsche zuständig war. Zudem verbrachte er seine Zeit im Gefängnis mit Fußballspielen.

Nach einem Darmverschluss im September 2025 musste Grasser notoperiert werden und verbrachte mehrere Wochen in der Innsbrucker Klinik. Im Herbst stellte er einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, der von der Justizanstalt Innsbruck bewilligt wurde. In Österreich kann man seit 1. September 2025 die Fußfessel bereits zwei Jahre vor dem regulären Entlassungstermin beantragen.

Die „Krone“ erfuhr vor wenigen Tagen, dass der gebürtige Kärntner am heutigen Freitag – exakt an seinem 57. Geburtstag – die Justizanstalt Innsbruck verlassen sollte, ein halbes Jahr nach Antritt seiner Haftstrafe. Auf Nachfrage der „Krone“ wollte Grassers Anwalt Manfred Ainedter dies „weder bestätigen noch dementieren“. Die Entscheidung soll einen Tag vor Heiligabend gefallen sein.

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Entlassung mit Fußfessel

Heute, nach genau 214 Tagen, konnte Grasser die Haftanstalt tatsächlich verlassen und nach Kitzbühel zurückkehren. Er erhielt die elektronische Fußfessel – ausgerechnet an seinem 57. Geburtstag. Nach Informationen der „Krone“ verließ Grasser am Morgen den „Ziegelstadl“ und kehrte pünktlich zu seinem Ehrentag in sein Zuhause zurück. Für ihn gilt nun Hausarrest statt Gefängnisaufenthalt, wobei er sich an strenge Vorgaben halten muss. So wird ein detaillierter Plan erstellt, der festlegt, wann, wo und wohin er sich bewegen darf.

Diskreter Abtransport

Reporter der „Krone“ postierten sich vor den Toren der Justizanstalt Innsbruck, um Grasser zu fotografieren. Dieser Versuch scheiterte jedoch. Der Ex-Minister wurde vermutlich in einem Fahrzeug der Polizei oder Justizwache mit verdunkelten Scheiben aus dem Gefängnis gebracht und seiner Familie übergeben. Der genaue Zeitpunkt ist unbekannt. Nach Informationen der „Krone“ soll der 57-Jährige zwischen 8 und 10 Uhr entlassen worden sein. Fahrzeuge der Polizei beziehungsweise Justizwache verließen die Anstalt um 8.12 Uhr, 8.31 Uhr und 9.18 Uhr.

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Während der Beobachtung traten Probleme mit dem Haupttor der Justizanstalt Innsbruck auf. Es schien nicht mehr zu funktionieren, und ein Beamter der Justizwache versuchte, es manuell zu bewegen. Gegen 10 Uhr stand das Tor noch immer offen.

Der ehemalige Finanzminister lebt seit Jahren mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.