Ein Gehaltsstreit, der Österreich aufwühlte, landet nun vor dem höchsten Gericht – mit möglicher Signalwirkung weit über die Kammer hinaus.
Der Streit um die Gehaltserhöhung der Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich landet vor dem Obersten Gerichtshof. Grund dafür sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Kammer und dem Zentralbetriebsrat darüber, ob die geplante Anpassung in der beschlossenen Form Bestand haben kann. Ursprünglich sah die geltende Berechnungsformel ein Plus von 4,2 Prozent vor – doch Ende November 2025 wurde dieser Wert auf 2,1 Prozent halbiert.
Streit vor OGH
Der Zentralbetriebsrat besteht auf einer gerichtlichen Klärung, ob diese Halbierung rechtlich haltbar ist oder ob die ursprüngliche Formel weiterhin Gültigkeit besitzt. Von der WKÖ heißt es, es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Kammer und dem Zentralbetriebsrat.
Die Auseinandersetzung um die Gehaltspolitik der Kammer hatte bereits im vergangenen Jahr weitreichende Folgen: WKÖ-Präsident Harald Mahrer trat am 13. November 2025 zurück, nachdem er sich in Kollektivvertragsverhandlungen für niedrigere Lohnabschlüsse eingesetzt hatte, während gleichzeitig eine überdurchschnittliche Erhöhung der Kammergehälter öffentlich heftig kritisiert worden war. Martha Schultz übernahm ab 15. November 2025 interimistisch die Aufgaben der Präsidentin und wurde im Jänner 2026 offiziell zur Präsidentin der WKÖ gewählt.
Erwartetes Urteil
Die Entscheidung des OGH wird in den kommenden Monaten erwartet. Der Betriebsrat erhofft sich davon eine klare rechtliche Grundlage für künftige Gehaltsanpassungen, die ähnliche Konflikte künftig verhindern soll.
Das Urteil könnte darüber hinaus Signalwirkung für andere Arbeitnehmergruppen in Österreich entfalten, da es zeigen würde, wie vergleichbare arbeitsrechtliche Streitfragen in Zukunft behandelt werden.