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SCHWEIZ

Geisterfahrt auf der A1: Bosnier droht Abschiebung

(FOTO: iStockphoto)

Ein 25-jähriger Bosnier fuhr betrunken auf der A1 in falscher Richtung. Das Gericht drohte ihm mit einer Abschiebung.

Der Besuch eines Christkindlmarktes hätte für den jungen Mann fatal ausgehen können. Nach einigen Glühweinen setzte er sich in das Auto seiner Mutter und fuhr in Richtung Lenzburg (Schweiz). Angetrunken und in einem fahruntüchtigen Auto (die Windschutzscheibe war durch einen Steinschlag stark beschädigt) wurde er kurz nach 5 Uhr morgens auf der Autobahn von einer Polizeikontrolle aufgegriffen.

Auf der Autobahn gewendet
„Mein Herz fing sofort an zu pumpen. Ich konnte gar nicht überlegen, da habe ich sofort den Warnblinker angemacht und gewendet“, erzählte der Bosnier. Knapp einen Kilometer fuhr er auf dem Pannenstreifen als Geisterfahrer zurück und nützte eine Einfahrt als Ausfahrt. Als er abgefahren war und zwei Fahrstreifen überfahren hatte, kam er wieder auf die richtige Spur. Kurz danach hielt ihn die Polizei an.

Staatsanwalt fordert Abschiebung
Ein Alkoholtest zeigte, dass der 25-Jährige mit 1,2 Promille unterwegs war. Er selbst bezeichnete seine Geisterfahrt als „Aussetzer“. Die Staatsanwaltschaft sah im Handeln des jungen Mannes eine „qualifiziert grobe Verletzung“ der Verkehrsregeln, mit welcher das hohe Risiko eines schweren, wenn nicht gar eines tödlichen Unfalls einhergeht.

Staatsanwalt Marc Dellsperger forderte vor Gericht eine 20-monatige Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe in der Höhe von 2.500 Franken, sowie einen fakultativen Landesverweis. „Als ich gesehen habe, dass mir eine Abschiebung droht, wäre ich fast aus den Socken gefallen. Ich dachte, dass das bei Mord oder Gewalttaten vorkommen kann, aber nicht bei einer Geisterfahrt“, zeigte sich der Bosnier geschockt.

Richter verzichtet auf Ausweisung
Der Angeklagte gestand vor dem Gericht in Baden und zeigte sich kooperativ. Dennoch ließen die Richter die Argumente der Verteidigung nicht gelten und hielten sich zum größten Teil an jene des Staatsanwaltes. Schlussendlich wurde der Bosnier zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie einer Geldbuße. Der Landesverweis wurde nicht ausgesprochen. Der Richter erklärte, dass der Angeklagte seine Lektion „wohl nun endgültig gelernt“ habe.