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Gericht mildert Strafe für Vergewaltiger eigener psychisch kranken Tochter

(FOTO: iStockphoto)

Der Oberste Strafgerichtshof in Kroatien gab der Berufung von B.T. teilweise statt und reduzierte seine Haftstrafe von 20 auf 16 Jahre für die Vergewaltigung seiner kranken und leicht geistig behinderten 17-jährigen Tochter, die danach ein Kind zur Welt brachte, berichtete das Berufungsgericht.

Das Gericht gab bekannt, dass es der Berufung des Angeklagten stattgegeben hat, weil es den Täter rechtswidrig zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilte. Das Berufungsgericht präzisierte, dass es für die erste Straftat die erstinstanzliche Strafe von 13 Jahren akzeptierte, für die zweite aber eine siebenjährige Freiheitsstrafe festsetzte und damit eine Gesamtstrafe von 16 Jahren Freiheitsstrafe verhängte.

Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass das erstinstanzliche Gericht die erschwerenden Umstände der früheren mehrfachen Verurteilung des Angeklagten wegen häuslicher Gewalt richtig gewürdigt, aber die erschwerenden Umstände nicht festgestellt und ausreichend gewürdigt hat. Als mildernde Umstände, die das erstinstanzliche Gericht hätte werten müssen, ist das Alter des Angeklagten (60 Jahre) und der Rentnerstatus.

„Der Oberste Strafgerichtshof kam daher zu dem Schluss, dass die vom Gericht erster Instanz für die zweite Straftat festgesetzte Freiheitsstrafe nicht unter allen Umständen angemessen war und änderte das Urteil“, erklärte das Gericht.

B.T. wurde verurteilt, weil er 2017 seine 17-jährige Tochter, mit der er zusammenlebte, zweimal in der Wohnung der Familie gewaltsam vergewaltigt hatte. Das Gericht teilte mit, dass das Opfer aufgrund von Krankheit und Behinderung (leichte geistige Behinderung) besonders gefährdet war und dass das Mädchen nach der ersten Straftat schwanger wurde und anschließend ein Kind zur Welt brachte. Er sagte bei der Verhandlung, dass sich die Polizei in „ihre Familienangelegenheiten“ einmische.

Für B. T. wurde während des Verfahrens festgestellt, dass er bei Verstand ist und keine nennenswerten psychischen Probleme hat. Während des Prozesses wurde trotzdem klar, dass dieses Verhalten für ihn normal und verständlich war, so dass er seine Überraschung über diesen Aufstand und die Einmischung der Polizei und der Justiz in, wie er sagte, ihre Familienangelegenheiten zum Ausdruck brachte.

Trotz seiner Verneinung wurde seine Schuld durch eine DNA-Analyse bewiesen, die zeigte, dass er der Vater des Kindes ist, welches seine Tochter zur Welt brachte. Nachdem ihm dies vorgelegt wurde, sagte er gleichgültig, dass er in diesem Fall zugeben würde, dass das Kind von ihm sei.