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Falschgeld

Kriminelles Abenteuer: Grazer Jugendliche bestellen Falschgeld von Mafia

Falschgeld-Mafia-Graz-Gericht
(Foto: iStockphoto)

In einem Gerichtssaal in Graz reiht sich ein Verhandlungstag an den nächsten – dieses Mal im Mittelpunkt: zwei 21-Jährige, denen vorgeworfen wird, über den Messengerdienst Telegram Falschgeld bei der Camorra-Mafia bestellt zu haben. Was wie ein harmloses Abenteuer begann, mündete in einer ernsthaften Straftat.

Die beiden jungen Männer standen jetzt vor dem Straflandesgericht Graz, und die Anklage lautete auf Geldfälschung. Das Bild, das sich im Gerichtssaal darstellte, war von Reue geprägt. Der Erstangeklagte gab an, in einer finanziellen Notlage zu sein, die ihn zu seiner Tat getrieben habe. „Ich hatte mehr Ausgaben als Einnahmen, und die Fixkosten haben mir den Hals zugedrückt“, gestand er schuldbewusst.

Kontakt zur Camorra und die Folgen

Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass die jungen Männer über Telegram Kontakt zur italienischen Mafia-Organisation Camorra aufgenommen hatten. Das Falschgeld, das sie erhielten, war minderwertig und sollte in der Steiermark in Umlauf gebracht werden. Als das nicht ausreichte, versuchten die Angeklagten, selbst Geldscheine zu fälschen. Ihr Plan scheiterte jedoch frühzeitig. Eine aufmerksame Kellnerin in Graz bemerkte, dass mit den Geldscheinen etwas nicht stimmte und alarmierte die Behörden. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung fand die Polizei nicht nur weiteres Falschgeld, sondern auch die Werkzeuge, die zur Herstellung genutzt worden waren.

Urteil und Perspektiven

Im Verlauf der Verhandlung gestanden die beiden Beschuldigten, das Falschgeld über Telegram bestellt und zusätzlich eigene Scheine produziert zu haben. Richter Raimund Frei betonte die Ernsthaftigkeit der Anklage: „Die Strafdrohung für Geldfälschung beträgt bis zu zehn Jahre. Das sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen.“ Dennoch wurden die beiden Angeklagten relativ milde bestraft: sechs beziehungsweise sieben Monate bedingte Haft wegen Geldfälschung und schweren Betrugs. Beide hatten umfassend gestanden und unmittelbar begonnen, ihre Schulden bei den Geschädigten zu begleichen. Direkt nach der Urteilsverkündung gingen Zahlungen an jene, die durch das Falschgeld betrogen worden waren.