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Zollstrafe

Grenz-Drama: Serbe fasst 1.000 Euro Strafe aus

Grenz-Drama: Serbe fasst 1.000 Euro Strafe aus
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

10.000 Euro, zwei Kredite, ein Traumauto – und dann die Grenze. Was als Reise nach Deutschland begann, endete mit einem schmerzhaften Lehrstück.

A. M. aus Lajkovac wollte sich ein Auto kaufen – und kehrte um 1.000 Euro ärmer zurück. Nicht weil der Händler zu teuer war, sondern weil er an der ungarischen Grenze in eine Zollkontrolle geriet, die ihn teuer zu stehen kam.

Der Mann hatte zwei Kredite aufgenommen – einen im September des Vorjahres, einen weiteren im Jänner – und war mit genau 10.000 Euro in bar auf dem Weg nach Deutschland, um sich ein Fahrzeug anzusehen. „Keinen Cent mehr“, wie er betont. Die Reise begann am Vorabend: Um 21 Uhr bestieg er in Belgrad einen Bus Richtung Wien. An der ungarischen Grenze nahm die Geschichte eine unerwartete Wendung.

Kontrolle an der Grenze

„Ich legte die Tasche mit dem Geld am Scanner ab und sagte dem Zollbeamten von mir aus, dass genau 10.000 Euro darin sind“, schildert A. M. Er erklärte die Herkunft des Geldes, wies die Kreditauszahlung in seiner Banking-App nach – und wurde dennoch in einen Nebenraum gebracht, wo das Geld gezählt wurde. Was folgte, war eine Wartezeit bis in den frühen Morgen.

Nicht nur A. M. saß fest. Auch ein Vater und sein Sohn, die gemeinsam 11.150 Euro mit sich führten, wurden aufgehalten. Der Vater erklärte, beide kämen aus demselben Haushalt, trügen denselben Nachnamen, und der Betrag sei auf zwei Personen aufgeteilt. Die Zollbeamten ließen das nicht gelten. Zehn Prozent der Gesamtsumme wurden als Strafe einbehalten. A. M. erging es nicht anders: 1.000 Euro wurden ihm abgenommen.

„Das ist Raub“, sagt er. „Ich hatte eine lückenlose Erklärung über die Herkunft des Geldes, ich hatte keinen Cent zu viel dabei – und trotzdem wurde ich bestraft.“ Er wandte sich inzwischen an das serbische Innenministerium und wartet auf eine Rückmeldung. Die Reise setzte er fort, ob das Auto letztlich gekauft wird, ließ er offen.

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Formale Meldepflicht

Was A. M. offenbar nicht wusste: Die Meldepflicht für Bargeld greift bereits ab einem Betrag von 10.000 Euro – nicht erst darüber. Wer die Staatsgrenze Serbiens mit diesem Betrag oder mehr überschreitet, ist laut den Vorschriften der serbischen Zollverwaltung verpflichtet, das Geld am Grenzübergang auf einem eigens dafür vorgesehenen Formular zu deklarieren. Diese Pflicht gilt sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise.

Dass A. M. den Beamten mündlich auf das Geld hinwies, ersetzte diese formale Anmeldung offenbar nicht.

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Auch die übrigen Buspassagiere, die Bargeld in vergleichbarer Höhe mit sich führten, wurden mit der zehnprozentigen Strafe belegt.

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KO KOSMO-Redaktion
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