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Karfreitag

Haben Sie vergessen Ihren persönlichen Feiertag frei zu nehmen?

Haben Sie sich schon Ihren Feiertag frei genommen? (FOTO: iStock/Chainarong Prasertthai)
Haben Sie sich schon Ihren Feiertag frei genommen? (FOTO: iStock/Chainarong Prasertthai)

Kaum jemand weiß es, aber jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen zusätzlichen freien Tag.

Vor vier Jahren schaffte Österreich mit der Novelle im Arbeitszeitgesetz den Karfreitag als offiziellen Feiertag ab. Denn der Europäische Gerichtshof kippte den freien Tag, da es sich hierbei spezifisch um einen evangelischen Feiertag handelte.

Stattdessen können sich seit 2019 alle Arbeitnehmer einen zusätzlichen Tag als Ersatz für den Karfreitag von der Arbeit befreien lassen. Ein „Persönlicher Feiertag“ wird dadurch ermöglich. Dieser muss zwar im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber genommen werden, kann aber frei gewählt werden.

So beantragen Sie Ihren „Persönlichen Feiertag“

Unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit kann jeder Arbeitnehmer einmal pro Urlaubs­jahr einen freien Tag selbst bestimmen„. Wichtig dabei ist, dass der Tag vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen wird. Der Unterschied zwischen einem „Persönlichen Feiertag“ und einem normalen Urlaubstag ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber den „Persönlichen Freitag“ freigeben muss. Doch einen Hacken gibt es dabei: falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an diesem Tag doch braucht, muss der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erscheinen. Der „Persönliche Freitag“ kann dann verschoben werden.

Osterferien: Hier droht ein Stau-Chaos

Der freie Tag muss spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber bekanntgegeben werden. Dieser muss schriftlich beantrag werden. Hier können Sie sich den MUSTERBRIEF herunterladen.

Quelle: AK