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Sexualdelikt

Haram“ – Syrer leugnet trotz Beweisfotos sexuellen Übergriff

Haram“ – Syrer leugnet trotz Beweisfotos sexuellen Übergriff
Symbolfoto. FOTO: iStock/9632290_400
4 Min. Lesezeit |

Am Wienerbergteich eskalierte ein harmloser Sommertag: Ein 21-jähriger Syrer zerrte eine junge Frau ins Gebüsch. Nur ihr lauter Schrei rettete sie vor Schlimmerem.

Ein 21-jähriger Mann wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, wovon er sechs Monate unbedingt absitzen muss. Das Wiener Schöffengericht befand ihn der versuchten Vergewaltigung schuldig. Der Täter wurde durch Gesichtserkennungssoftware identifiziert, bestritt jedoch trotz vorliegender Beweise die Tat. Gegen den Mann läuft zudem ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Drohung.

Der Vorfall ereignete sich am 20. Juli 2023 am Wienerbergteich, wo das Opfer durch lautes Schreien den Angreifer in die Flucht schlagen konnte. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig.

Ein halbes Jahr Gefängnis – so lautet das Urteil für einen 21-Jährigen, der vor zwei Jahren in Wien-Favoriten eine junge Frau sexuell belästigt und zu vergewaltigen versucht haben soll. Die damals 21-Jährige hatte an jenem heißen Sommertag Erfrischung am Teich gesucht. Da sie sich wegen ihres Körpers unwohl fühlte, wählte sie einen abgelegenen Platz.

📍 Ort des Geschehens

Bereits auf dem Weg dorthin bemerkte sie einen jungen Mann, der sich später zu ihr gesellen wollte. Aus Höflichkeit willigte sie ein. Die Situation eskalierte, als der Syrer begann, vor ihr zu masturbieren. Als er nach ihrem Beziehungsstatus fragte und ihre Instagram-Daten haben wollte, bekam sie laut Staatsanwältin Angst.

Eskalation am Teich

Die Frau zog sich schnell an, machte vorsorglich zwei Fotos des Mannes und entfernte sich zügig. Der Täter folgte ihr und forderte sie auf, noch „fünf Minuten“ zu bleiben, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen – so steht es in der Anklageschrift. Die Frau fragte, ob „er deppert ist“ und versuchte zu fliehen.

Daraufhin packte der Mann die heute 23-Jährige von hinten und zerrte sie in Richtung Gebüsch. Erst als sie laut zu schreien begann, ließ er von ihr ab und flüchtete.

Der Syrer wurde durch ein Gesichtserkennungsprogramm ermittelt und angeklagt. Vor Gericht bestritt er den Vorfall: „Wenn es so passiert wäre, würde ich mich erinnern. Ich habe vermutlich nur mit der Dame gesprochen. Ich spreche mit vielen Damen.“ Er betonte, dass es ihm seine Religion verbiete, „Frauen anzuschauen, das ist Haram.“

Widersprüchliche Aussagen

Auf die Frage der Richterin Katharina Adegbite-Lewy, warum die Frau sich so etwas ausdenken sollte, antwortete er nur: „Es ist so nicht passiert.“ Das Opfer schilderte als Zeugin in einem separaten Raum detailliert die Ereignisse jenes heißen Julitages. Sie habe mehrfach ihr Desinteresse bekundet.

Als der Syrer sie packte, „konnte ich in dem Moment nicht realisieren, was passiert“. Dennoch gelang es ihr zu schreien, woraufhin der Mann von ihr abließ. Die 23-Jährige leidet bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und kann nicht mehr alleine ausgehen.

Konfrontiert mit der Aussage der jungen Frau behauptete der Angeklagte: „Es gibt keine Zeugen, es gibt nicht einmal einen Beweis.“ Die Richterin widersprach ihm: „Doch es gibt eine Zeugin und es gibt Fotos von Ihnen.“ Daraufhin änderte er seine Aussage und behauptete, die Frau nie gesehen zu haben.

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Auf die Fotos angesprochen, die das Opfer von ihm gemacht hatte, erklärte er plötzlich: „Ich kann mich an sie nicht erinnern. Ich würde das weder aus menschlicher noch aus religiöser Sicht tun.“

Gegen den Mann ist noch ein weiteres Verfahren anhängig. Er soll im März dieses Jahres gemeinsam mit fünf anderen Personen einen Mann mit Messern und einer Pistole bedroht haben. Dieses Verfahren wurde ausgegliedert, um den Prozess wegen des Sexualdelikts abschließen zu können.

„Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass das so stattgefunden hat“, erklärte die Richterin und schenkte dem Opfer Glauben. Der bisher unbescholtene Syrer wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt, wovon er sechs Monate unbedingt verbüßen muss. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, während die Staatsanwältin das Urteil annahm.

Nach seiner Entlassung muss er sich einer Sexualberatung unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

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KO KOSMO-Redaktion
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