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Anklage

Hirnblutung und Rippenbrüche: Vater soll eigenes Baby fast getötet haben

Hirnblutung und Rippenbrüche: Vater soll eigenes Baby fast getötet haben
FOTO: iStock/CristiNistor
2 Min. Lesezeit |

Mit „La Familia“ auf dem Arm und Handschellen an den Gelenken steht ein Tätowierer vor Gericht. Der Vorwurf wiegt schwer: versuchter Mord am eigenen Baby.

Gefesselt betrat der 35-jährige Deutsche den Wiener Gerichtssaal. Mit seinem kahlrasierten Kopf, dem präzise gestutzten Vollbart und in Markenkleidung erschien er vor dem Landesgericht Wien, wo ihm versuchter Mord an seinem eigenen Baby vorgeworfen wird. Die 38-jährige kroatische Mutter des Kindes war bereits im Saal anwesend. Ihr wird zur Last gelegt, ihrem Kind trotz der mutmaßlichen Misshandlungen nicht beigestanden zu haben – obwohl sie selbst offenbar Gewalt durch ihren Partner erlitten hatte.

Die Anklage beschreibt schwerwiegende Verletzungen des Säuglings: eine Hirnblutung sowie mehrfache Rippenbrüche, die auf wiederholte Gewalteinwirkung zurückzuführen seien. Der Vater soll das Kind mehrfach heftig geschüttelt haben. Die Verteidigerin der Mutter, Kristina Venturi, betont den Opferstatus ihrer Mandantin, die sich gegen den Mann nicht habe zur Wehr setzen können. Nur ein einziges Mal habe die Frau beobachtet, wie ihr Partner das Kind geschüttelt habe – und ihn daraufhin aufgefordert, dies zu unterlassen.

Gewaltvolle Vorgeschichte

Der Angeklagte, der beruflich als Tätowierer tätig war und selbst den Schriftzug „La Familia“ auf seinem Unterarm trägt, befindet sich in Untersuchungshaft. Seine Partnerin wurde unter Auflagen aus der U-Haft entlassen. Sie belastet ihn in ihren Aussagen schwer. Das Paar hatte sich über ein verbotenes Mobiltelefon kennengelernt, das der Mann während einer früheren Haftstrafe wegen diverser Gewaltdelikte besaß. Nach seiner Entlassung wurde die Frau rasch schwanger, und bereits einen Monat später sollen die Übergriffe begonnen haben.

Widersprüchliche Aussagen

Verteidiger Michael Dohr erklärt, sein Mandant werde auf unschuldig plädieren. „Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen seiner Vorstrafen sofort als schuldig eingestuft“, argumentiert Dohr und fügt hinzu: „Eine frühere Verurteilung bedeutet nicht automatisch, dass er seinem Kind Gewalt angetan hat.“ Der Anwalt verweist auf die Mutter als mögliche Verursacherin der Verletzungen und führt an, sie habe bereits Mitte Mai im Internet nach „Schütteltrauma“ gesucht, während das Kind erst Ende des Monats ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Der Ausgang dieses Falls bleibt ungewiss, da das Gericht noch über die Schuldfrage entscheiden muss.

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KO KOSMO-Redaktion
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