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Verpackungsverbot

Hotel-Minis sind Geschichte – EU macht Schluss mit Shampoo-Klau

Hotel-Minis sind Geschichte – EU macht Schluss mit Shampoo-Klau
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Das kleine Fläschchen im Koffer – ein Klassiker jeder Hotelreise. Doch eine neue EU-Regel setzt diesem Ritual ein klares Ablaufdatum.

Wer hat sie nicht schon einmal eingesteckt: die kleinen Fläschchen mit Shampoo, Duschgel oder Lotion, die in Hotelzimmern auf Gäste warten und nicht selten als Mitbringsel im Koffer landen. Damit dürfte es in wenigen Jahren vorbei sein – die Europäische Union hat den Miniaturbehältern ein Ende gesetzt.

Rechtliche Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2025/40, die sich mit Verpackungen und Verpackungsabfällen befasst. Seit Beginn des Jänners 2025 ist das Regelwerk in Kraft; ab August 2026 entfaltet es in sämtlichen Mitgliedstaaten verbindliche Wirkung. Die Verordnung verfolgt drei zentrale Ziele: die Abfallmenge zu senken, Mehrweglösungen zu stärken und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu etablieren.

Hotels unter Druck

Besonders unter Druck geraten dabei Branchen, die erfahrungsgemäß große Mengen an Einwegverpackungen erzeugen – allen voran Gastronomie und Hotellerie. Konkret sieht die Regelung vor, dass Hotels ab dem Jahr 2030 keine Einwegbehälter mehr für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel bereitstellen dürfen. Das betrifft nicht nur Shampoo- und Duschgelfläschchen, sondern auch Miniseifen und einzeln verpackte Zahnpflegesets.

Für Reisende bedeutet das eine spürbare Veränderung des gewohnten Hotelkomforts. An die Stelle der kleinen Behälter treten großvolumige, nachfüllbare Spender – ein Modell, das in vielen Betrieben aus Umweltüberlegungen heraus längst eingeführt wurde. Branchenvertreter gehen davon aus, dass sich diese Praxis europaweit rasch als Standard durchsetzen wird. Der ökologische Nutzen gilt als erheblich: Jährlich könnten Millionen kleiner Plastikbehälter eingespart werden.

Reisegrößen ausgenommen

Eine Frage bleibt derzeit noch ungeklärt: Wie scharf wird die Grenze zwischen Hotelprodukten und handelsüblichen Reisegrößen gezogen? Juristen gehen gegenwärtig davon aus, dass kleine Shampooflaschen aus Drogerien oder Supermärkten nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Wer sein eigenes 100-Milliliter-Fläschchen ins Handgepäck packt, dürfte demnach weiterhin keine Einschränkungen befürchten müssen.

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KO KOSMO-Redaktion
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