Entschädigungsklage
Laut Experten könnte Strache mit Entschädigungsklagen gegen die Medien vorgehen, diese sollen wesentlich wirksamer sein, besonders wenn die Art der Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Bisher hatte er darauf verzichtet.
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Besonders brisant wäre die Klage gegen den Videoton, der unerlaubt im Netz verbreitet wurde. Die Strafe dafür erstreckt sich auf bis zu einem Jahr Haft. Das bloße Posten von Links zum Video ist strafrechtlich nicht verfolgbar.