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Elternbeiträge

Jetzt werden auch Wiens Schulen deutlich teurer

(FOTO: iStock/ senkaya)

Die derzeitige Teuerungswelle bringt vielen Familien erhebliche finanzielle Schwierigkeiten mit sich, während die Kosten für Lebensmittel und Sozialmärkte immer höher werden. Als nächste Hiobsbotschaft beschloss der Bildungsausschuss gegen den Widerstand der Opposition eine Erhöhung des Elternbeitrags für städtische Horte und Ganztagsschulen.

Die Erhöhung soll von 187,35 auf 207,08 € erfolgen. Dazu kommt eine Erhöhung des Essenszuschusses von monatlich 72,33 auf 79,95 € pro Kind, was bedeutet, dass die jährlichen Mehrkosten für Eltern pro Kind bei etwa 270 € liegen werden. Diese neuen Preise werden ab dem Schuljahr 2023/24 gelten und werden mit der Inflation begründet.

Opposition kritisiert die Erhöhung und fordert Abschwächung

Die Entscheidung der Rot-Pinken Stadtregierung stößt auf harsche Kritik bei der Opposition. Die Grünen fordern eine Aussetzung der Erhöhung für ein Jahr und kritisieren, dass es keine Staffelung nach Einkommen gibt. Wenn eine Familie zehn Euro über der Freigrenze von 1864,94 € liegt, muss sie fast den vollen Betrag von 80 € bezahlen. Die Erhöhung der Essensbeiträge für offene Schulen hält Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) noch offen.

ÖVP kritisiert die Erhöhung

Die ÖVP kritisiert ebenfalls die Entscheidung der Stadtregierung und betont, dass dies das Leben arbeitender Familien noch teurer und schwieriger mache. Denn in den Ganztagsschulen der Stadt wird Betreuung und Essen komplett kostenlos angeboten, während die Eltern von Kindern in offenen Schulen erhebliche Kosten für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder tragen müssen.

Anpassung der Beiträge erfolgt automatisch

Die Anpassung der Betreuungsbeiträge erfolgt automatisch auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderats aus dem Jahr 2022. Dieser sieht vor, dass die Erhöhung der Beiträge jährlich in demselben Umfang erhöht werden, wie sich der Verbraucherpreisindex 2015 verändert. Der Betrag für die Verpflegung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, die sich aus dem Ausschreibungsergebnis ergeben.

Erleichterung für Familien mit geringerem Einkommen

Um die Auswirkungen für Familien mit geringerem Einkommen abzumildern, wurde die Bemessungsgrundlage für Ermäßigungen angehoben, und die Grenze für beitragsfreie Familien wurde sowohl beim Essen als auch bei der Betreuung so weit angehoben, dass sie dem Mindestsicherheitsstandard für ein Paar mit einem minderjährigen Kind entspricht. Daraus ergibt sich, dass mehr Familien beitragsfrei sein werden.