Nach nächtlichen Verhandlungsrunden zeichnet sich eine Lösung im Trinkgeld-Streit ab. Die geplante Regelung soll das Chaos bei Sozialversicherungsabgaben beenden.
Die Verhandlungen zur Vereinheitlichung der Trinkgeld-Sozialabgaben stehen kurz vor dem Abschluss. Nach intensiven Gesprächsrunden am Mittwochabend und in der Nacht zum Freitag deutet alles auf eine baldige Einigung zwischen ÖVP, SPÖ und Neos hin. Noch am Freitag soll das Ergebnis verkündet werden, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen) hatten der Regierung zuvor einen Lösungsvorschlag unterbreitet, der das derzeit uneinheitliche System der Sozialversicherungsabgaben beim Trinkgeld neu regeln soll.
Der von den Sozialpartnern eingebrachte Entwurf sieht eine österreichweit gültige Pauschale von 95 Euro vor. Diese soll nun offenbar präzisiert und nach bestimmten Kriterien gestaffelt werden. Hintergrund ist die komplexe Ausgangslage: Obwohl Trinkgelder in Österreich grundsätzlich steuerfrei sind, werden in verschiedenen Branchen und Bundesländern unterschiedliche Pauschalen auf das Monatsgehalt aufgeschlagen. Diese dienen als Berechnungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge.
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Pauschalen-Diskussion
Die aktuellen Pauschalen spiegeln jedoch nur bedingt die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen wider, die in den verschiedenen Branchen erzielt und von Arbeitgebern bei den sozialversicherungsrelevanten Berechnungen berücksichtigt werden. Die politische Auseinandersetzung zum Thema Trinkgeld verlief äußerst kontrovers.
Die derzeitigen Pauschalen unterscheiden sich regional erheblich: Bei Kellnern variieren sie zwischen 32 Euro im Burgenland und 59 Euro in Wien. In fünf Bundesländern liegen die Werte zwischen 40 und 70 Euro monatlich. In der Steiermark und in Salzburg werden sogar die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage herangezogen, was zu zahlreichen Nachforderungen geführt hat. In der aktuellen Diskussion sind Beträge von 95 Euro für Beschäftigte mit hohem Trinkgeldaufkommen und 40 Euro für geringere Einnahmen im Gespräch.
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Kontroverse Standpunkte
Auf der einen Seite standen ÖVP, Neos und die Wirtschaftskammer (gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmen), die kritisierten, dass die bestehenden Aufschläge und Pauschalen dem Leistungsprinzip widersprechen würden. Dem hielten Gewerkschaften und SPÖ entgegen, dass in manchen Branchen monatliche Trinkgelder von bis zu 1.200 Euro pro Mitarbeiter üblich seien – die aktuellen Pauschalen lägen somit weit unter den tatsächlichen Beträgen.
Besonders wichtig sei zudem, dass vielen Beschäftigten nicht bewusst sei, wie diese Pauschalen ihre späteren Ansprüche bei Pensionen, Kranken- und Arbeitslosengeld positiv beeinflussen.
Auswirkungen auf Beschäftigte
Die Einführung einer höheren, einheitlichen Pauschale hätte unterschiedliche Effekte: Kurzfristig könnten niedrigere Sozialversicherungsabgaben auf Trinkgeld das verfügbare Einkommen leicht erhöhen. Langfristig profitieren Arbeitnehmer jedoch von höheren Ansprüchen bei Pensionen, Arbeitslosengeld und während des Krankenstands. Arbeitnehmervertreter warnen davor, dass eine vollständige Abschaffung der Abgaben zwar das Nettoeinkommen steigern würde, aber zu geringeren Sozialleistungen im Alter führen könnte. Die neue Regelung zielt vor allem auf mehr Rechtssicherheit und Vereinheitlichung der bislang stark fragmentierten Praxis ab.