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NEUE INITIATIVE

Kickl fordert „Sicherungsverwahrung für gefährliche Asylwerber“

Kickl Waffenverbotsgesetz
(FOTO: BMI/Gerd Pachauer)

Innenminister Herbert Kickl verlangt neue Regeln für straffällige Asylwerber.

Seit dem Messerangriff, der mit dem Tod eines Beamten in Dornbirn endete, fordert der FPÖ-Politiker „Sicherungshaft gegen gefährliche Asylwerber“. Doch bei der momentanen Rechtslage ist dies nicht möglich.

Bei dem Fall in Dornbirn, bei dem der türkische Asylwerber unter Verdacht steht, die Tat begannen zu haben, wäre eine solche Schubhaft weder nach dem Fremdenpolizeigesetz noch nach dem Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit rechtlich zulässig.

Derzeitige Rechtslage gestattet keine Sicherungshaft gegen Asylwerber

Laut dem Ministerium besteht der Zweck der Schubhaft nur in der „Sicherung einer unmittelbar bevorstehenden Außerlandesbringung“. Demnach gibt es zusätzlich zwei Voraussetzungen: es liegt Fluchtgefahr vor und die Haft muss gegenüber dem Fall verhältnismäßig sein.

Bei dem Fall von Dornbirn ging es um einen Asylwerber bei dem kein Zusammenhang zu einer Außerlandesbringung vorlag. „Nach Artikel 8 der Aufnahme-Richtlinien kann aber auch ein Asylwerber bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Haft genommen werden, wenn diese verhältnismäßig ist und kein gelinderes Mittel möglich ist (…)“, fügte das Innenministerium hinzu.

Der erste Eindruck zählt

Zukünftig soll gegen gefährliche Asylwerber so vorgegangen werden: Der potenzielle Gefährder stellt in Österreich einen Antrag auf Asyl aus. Durch Recherchen über einige Angaben (wie Herkunftsstaat, sonstige Informationen, Datenbanken, Internet, etc.) wird gleich vorab eine Prognose der Gefährlichkeit gemacht. Somit können die richtigen Maßnahmen getroffen werden, beispielsweise die Sicherungshaft.