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Urteil

Klima-Aktivistin gewinnt: Wien zahlt Kosten für Rettungseinsatz

(FOTO: Die Letzte Generation Österreich)
(FOTO: Die Letzte Generation Österreich)

Ein Gerichtsurteil entlastet eine Aktivistin von Rettungskosten nach einem Protest in Wien. Die Stadt Wien muss nun höhere Rechtskosten übernehmen.




Der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass eine Aktivistin der ehemaligen Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ nicht für die Kosten eines Rettungseinsatzes aufkommen muss, obwohl sie nicht sozialversichert ist. Am 24. Oktober 2022 fand am Praterstern in Wien eine Protestaktion statt, bei der sich junge Aktivisten festklebten. Diese Art von Protest war zu der Zeit für die Polizei nichts Ungewöhnliches, weshalb sie auch die Rettungskräfte alarmierte.

Eine der beteiligten Aktivistinnen zog sich beim Entfernen lediglich leichte Verletzungen an drei Fingern zu, die mit Desinfektionsmittel behandelt und mit einem Pflaster versorgt wurden, wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung darlegte.

Kostenstreit um Rettungseinsatz

Trotz dieser geringfügigen Behandlung wurde der jungen Frau der Rettungseinsatz später in Rechnung gestellt. Da sie keine Sozialversicherung hatte, übernahm der Sozialversicherungsträger die Kosten nicht, und das Magistrat der Stadt Wien forderte von ihr 709 Euro für den Einsatz.

Die Aktivistin legte dagegen Beschwerde ein, die zunächst vom Bundesfinanzgericht behandelt wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle, der den Einsatzbefehl entgegennahm, annehmen konnte, dass der Einsatz medizinisch notwendig sei.

Der Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch, dass in diesem Fall keine der im Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz definierten Aufgaben des Rettungsdienstes zutrafen. Somit war das Eingreifen der Sanitäter nicht zwingend erforderlich. Daher ist die Aktivistin trotz der Behandlung ihrer leichten Verletzungen nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Die Stadt Wien muss ihr nun die Kosten für den Rechtsmittelweg in Höhe von 1106,40 Euro erstatten, was den ursprünglich geforderten Betrag übersteigt.

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