Nach dem Aus durch den Verfassungsgerichtshof 2020 wagt die Regierung einen neuen Anlauf: Das geplante Kopftuchverbot für Mädchen soll diesmal auch Privatschulen erfassen.
Die Regierung steht unmittelbar vor einem erneuten Vorstoß für ein bundesweites Kopftuchverbot bei Mädchen unter 14 Jahren. Beim 21. Ministerrat am Mittwoch soll neben Ankündigungen zur Sozialhilfe auch ein entsprechender Gesetzesentwurf präsentiert werden. Nach Informationen aus Regierungskreisen befindet sich das Gesetzesvorhaben in der finalen Ausarbeitung und soll im Anschluss an die Vorstellung in die Begutachtungsphase gehen.
Die neue Regelung würde im Unterschied zum früheren Ansatz nicht nur öffentliche Bildungseinrichtungen betreffen, sondern auch islamische Privatschulen einschließen. Eine besondere verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der möglichen Zustimmung der FPÖ zu: Mit ihrer Unterstützung könnte das Verbot in Verfassungsrang gehoben werden und wäre damit vor einer erneuten Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof geschützt.
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Betroffenenkreis und Durchsetzung
Laut Schätzungen des Familien- und Integrationsministeriums könnten allein in Wien bis zu 12.000 muslimische Mädchen unter 14 Jahren von dem geplanten Verbot betroffen sein. Die Durchsetzung der Regelung soll streng erfolgen: Die Polizei ist für die Durchsetzung der Strafen zuständig, was dem Vorhaben besonderen Nachdruck verleiht.
Vorgeschichte des Verbots
Der erste Anlauf für ein solches Verbot datiert aus dem Jahr 2019, als die türkis-blaue Koalition eine entsprechende Regelung beschloss. Diese wurde jedoch 2020 vom Verfassungsgerichtshof gekippt, da sie ausschließlich auf muslimische Religionsangehörige abzielte und damit gegen das Prinzip der religiösen Neutralität verstieß. Der neue Entwurf sieht neben dem eigentlichen Verbot umfangreiche Begleitmaßnahmen vor: Die betroffenen Mädchen sollen gezielt gestärkt werden, während mit den Eltern Gespräche geführt werden. Bei Bedarf können Schulpsychologen, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft einbezogen werden.
Geplante Sanktionen
Für Verstöße gegen das geplante Verbot sind deutliche Sanktionen vorgesehen. Lehrkräfte wären verpflichtet, das Tragen eines Kopftuchs bei Mädchen unter 14 Jahren zu melden. Sollten alle vorgesehenen Interventionsmaßnahmen ohne Wirkung bleiben, drohen den Erziehungsberechtigten Verwaltungsstrafen. Diese können von mehreren hundert bis über tausend Euro reichen.