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VERSCHLEIERUNG

Kopftuchverbot: So ist die Gesetzeslage in anderen EU-Staaten

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Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Eines der größten Themen der inländischen Politik ist ohne Zweifel die Debatte um ein Kopftuchverbot in Volksschulen, welches die Regierung mittels Initiativantrags durchbringen möchte.

Es sieht ein Verbot des Kopftuches für Mädchen bis zum 10. Lebensjahr vor. Vizekanzler HC Strache kündigte den Antrag auf eine neue Verfassungsbestimmung vergangenes Wochenende an. Dieser soll junge Mädchen in „Zukunft besser schützen“. Auch die ÖVP zeigte sich der Initiative positiv gestimmt und sagte dem Koalitionspartner ihre Unterstützung zu. (KOSMO berichtete) Um solch einen Antrag durchboxen zu können, benötigt es eine Zweitdrittelmehrheit, d.h. auch die Zustimmung der Parteien der Opposition. Diese zeigte sich in den vergangenen Tagen zwar gesprächsbereit, allerdings auch kritisch.

Situation in Europa
Österreich ist bei weitem nicht das einzige bzw. erste Land in Europa, dass über solche Regelungen hinsichtlich des Kopftuches diskutiert. Gesetze diesbezüglich gibt es in einigen europäischen Staaten und manche verbieten das Tragen des Kopftuches sogar landesweit.

• Deutschland: Das Kopftuchverbot ist im Nachbarland Landessache, wobei es teilweise Regelungen gibt, die das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst untersagen. Im Fokus standen vor allem muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen. In manchen Bundesländern wurde dies gesetzlich untersagt (z.B. Bayern), während andere Länder einen liberalen Zugang haben.

• Frankreich: Aufgrund des Laizismus (radikale Trennung von Kirche und Staat), der seit Anfang des 20. Jahrhunderts Staatsdoktrin ist, herrscht im öffentlichen Dienst ein generelles Kopftuch- und Verschleierungsverbot. Ebenso sind religiöse Symbole für Staatsdiener bzw. in Krankenhäusern nicht gestattet. Ähnliches gilt auch in den französischen Schulen, wo nur „kleinere religiöse Zeichen“ erlaubt sind. Erst seit 2016 ist es Privatunternehmern gestattet, diese Regelungen innerbetrieblich aufzuheben.

• Schweiz: Auch in der Schweiz gibt es ein teilweises Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Auch wenn eine vom Katholizismus zum Islam konvertierte Pädagogin, die während des Unterrichts ein Kopftuch trug, bis vor den Europäischen Gerichtshof zog, so entschied dieser im Februar 2001, dass das Verbot nicht gegen die Religionsfreiheit bzw. das Diskriminierungsverbot verstößt. Ein generelles Verbot des Kopftuches gibt es an Schweizer Schulen jedoch nicht.

• Italien, Dänemark & Niederlande: In all diesen Ländern gibt es kein generelles Verbot religiöser Kleidungsstücke. Während es in Italien zwar eine Kleidungsordnung gibt, so bezieht sich diese nicht auf religiöse Kleidung. In Dänemark wiederum dürfen Arbeitgeber das Tragen verbieten und auch öffentliche Schule dürfen selbst darüber entscheiden. Ähnlich ist die Situation auch in den Niederlanden, wo öffentlich geführte Schule dürfen keine Anforderungen in Bezug auf Glauben oder Ideologie stellen dürfen – Privatschulen hingegen schon.