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Krankenstand statt Urlaubstage: Das kann jetzt teuer werden!

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(FOTO: iStock)

Urlaubszeit ist Krankenstandszeit – und Hochsaison für Privatdetektive. Viele Angestellte versuchen nämlich, sich einen „Urlaub“ zu erschwindeln, indem sie eine Krankheit vortäuschen. Das kann zu einer fristlosen Entlassung führen.

Den Arbeitgebern ist durchaus bewusst, dass Krankenstand als „Urlaub“ missbraucht werden kann und deswegen engagieren viele Privatdetektive, um den Krankenstand der Mitarbeiter zu überprüfen. So soll Krankenstandsbetrügern auf den Leim gegangen werden.

„Auch wenn ein Krankenstandsbetrug vor dem Arbeits- und Sozialgericht verhandelt und von den geschädigten Unternehmen nicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird, sind – rechtlich betrachtet – sämtliche Tatbestandselemente des Betruges erfüllt. Diesbezügliche strafrechtliche Verurteilungen gab es jedenfalls schon in der Vergangenheit“, warnt Peter Pokorny, Mitglied des Österreichischen Detektiv-Verbandes.

Die Aufklärung sollcher Fälle und die Beweiserbringung erfolgt relativ unspektakulär durch Observationsmaßnahmen. Die schriftlich festgehaltenen Ergebnisse der Observation durch die Privatdetektei gelten als Beweismittel.

„Arbeitsrechtlich betrachtet, berechtigt der Beweis des Krankenstandbetrugs jedenfalls zur fristlosen Entlassung des „kranken“ Arbeitnehmers”, so Pokorny. Ein „verlängerter Urlaub“ auf Grund eines falschen Krankenstands gilt eben als Betrug und kann die Arbeitnehmer den Job kosten.

Bei den Arbeitgebern wird die Praxis, einen Privatdetektiv zur Beobachtung der Mitarbeiter zu engagieren, um einen möglichen Krankenstandsbetrug aufzudecken, immer häufiger. Die Gewerkschaften unternahmen mehrere Versuche, ein solches Vorgehen zu unterbinden, das Arbeitsgericht gab allerdings den Arbeitgebern Recht.