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Kroatien: Russische Modedesignerin seit 5 Monaten in Haft – Auslieferung in ukrainisches Kriegsgebiet?

FOTO: iStock/FlamingoImages

Die russische Modedesignerin Daria Falk (36) sitzt seit fünf Monaten im Gefängnis von Split und hat in dieser Zeit ihre Kinder im Alter von fünf und neun Jahren, die mit ihrem Vater und ihrem Ex-Mann in Österreich sind, kein einziges Mal gesehen, berichtet das kroatische Portal Danas.

Falk wurde am 11. August an der Grenze festgenommen, als sie aus Österreich, wo sie ihren ständigen Wohnsitz hatte, angereist kam um in Kroatien Urlaub zu machen. Sie wurde auf Grund eines internationalen Haftbefehls seitens Interpol festgenommen, der von der Ukraine ausgestellt wurde, weil ihr vorgeworfen wurde, 2017 in Odessa mehrere Nähmaschinen im Wert von rund 20.000 Euro gestohlen zu haben.

Zwei Monate nach ihrer Festnahme, im Oktober vergangenen Jahres, entschied das Bezirksgericht in Split, die Russin an die Ukraine auszuliefern, obwohl in Odessa, wo sich das Untersuchungsgefängnis befindet, jeden Tag Bomben fielen.

Sie legte Berufung ein, der Oberste Gerichtshof nahm die Berufung an und verwies den Fall an Split zurück. Das Gericht in Split traf letzten Monat erneut dieselbe Entscheidung, und Falk legte erneut Berufung ein.

„Der Oberste Gerichtshof hat ihre Berufung gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts in Split vom 15. Dezember letzten Jahres erneut akzeptiert und ihre Entscheidung, sie an die Ukraine auszuliefern, aufgehoben, den Fall jedoch zur erneuten Entscheidung an dasselbe Gericht zurückverwiesen“, so Falks Anwalt Lidija Horvat.

Horvat sagt, sie verstehe nicht, warum der Oberste Gerichtshof die Entscheidung nicht geändert habe, obwohl sie es doch hätten tun können. „Nun geht alles zurück an das Gericht von Split, das trotz der möglichen schwerwiegenden Verletzung internationaler Konventionen und Menschenrechte alle Voraussetzungen für eine Auslieferung als erfüllt ansieht. Sollte es dazu kommen, säße sie in Untersuchungshaft ohne der Möglichkeit sich vor potenziellen Granaten zu schützen, damit wäre ihr Leben definitiv in Gefahr. Ich glaube auch, dass die anderen Gefangenen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft ihr als russische Frau sicherlich kein Mitgefühl entgegenbringen würden“, sagt Horvat.

Bisher hat Falk eine Kaution in Höhe des doppelten angeblichen Schadens angeboten – die aber nicht angenommen wurde. Ihre Verteidigung bot nämlich an, die Höhe der Bürgschaft bei 40.000 Euro festzusetzen, ihre Untersuchungshaft abzubrechen und mögliche Sicherungsmaßnahmen festzulegen. Dies wurde aber nicht akzeptiert.

Österreich hingegen vertagte die Auslieferungsentscheidung aufgrund des Kriegszustands. Das Gesetz zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sieht nämlich vor, dass das Gericht ein Auslieferungsersuchen ablehnen kann, wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit oder Religion, politischen Überzeugung, Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, verfolgt werden würde, schreibt Portal Danas.