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Racheakt

Kündigung per WhatsApp: Arbeiter lässt 1000 Küken qualvoll sterben

Küken
FOTO: iStock/Jevtic

Nach seiner Kündigung per WhatsApp griff ein Arbeiter zur drastischen Rache: Er schaltete die Heizung im Aufzuchtstall ab – mit tödlichen Folgen für tausend Küken.

Ein rumänischer Arbeiter musste sich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten, nachdem er in einem Akt der Vergeltung die Heizungsanlage in einem Aufzuchtstall deaktiviert hatte. Die Folge dieser Handlung war der qualvolle Tod von rund 1.000 Küken. Der 33-jährige dreifache Vater, der sich wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung vor Gericht wiederfand, beteuerte: „Ich hatte keinen Ärger auf die Tiere, nur auf den Chef!“

Der Beschuldigte erläuterte seine Beweggründe vor Gericht: Nach vierjähriger Tätigkeit für das Unternehmen und einem schweren Arbeitsunfall sei ihm per WhatsApp gekündigt worden, was ihn zu seiner Racheaktion veranlasst habe. Der Firmeninhaber stellte die Situation anders dar: „Er war ein fleißiger Mitarbeiter, doch es gab Schwierigkeiten. Die Kündigung ging tatsächlich von ihm per Nachricht aus“, woraufhin wir uns auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigten.

Fatale Konsequenzen

Staatsanwältin Daniela Zupanc schilderte die fatalen Konsequenzen: „Wenn bei der Hühneraufzucht die Temperatur unter drei Grad sinkt, haben die meisten Tiere keine Überlebenschance mehr. Sie drängen sich so eng zusammen, um nicht zu erfrieren, dass sie letztlich erdrückt werden.“ Durch das Abschalten der Not- und Heizungsanlage in dem mittelkärntner Betrieb kamen etwa 1.000 Küken ums Leben.

Gerichtlicher Ausweg

Richter Christian Liebhauser-Karl fand einen pragmatischen Ausweg: Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses und der vollständigen Schadenswiedergutmachung in Höhe von rund 3.400 Euro – dem Wert der verendeten Küken – kam der dreifache Familienvater mit einer diversionellen Maßnahme (gerichtliche Erledigung ohne Verurteilung) von 750 Euro davon.

Inzwischen hat er seinen Tätigkeitsbereich gewechselt und arbeitet nicht mehr mit Tieren, sondern in der Transportbranche.

Verschärfte Gesetzeslage

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Tierschutzverfahren in Kärnten ein. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Frühjahr 2024 gelten in Österreich verschärfte Sanktionen und häufigere Kontrollen bei Verstößen in der gewerblichen Tierhaltung. Dies betrifft besonders den Bereich der Geflügelaufzucht, wo strenge Temperatur- und Hygienevorgaben einzuhalten sind.

Allein im ersten Quartal 2025 wurden vor dem Landesgericht Klagenfurt mehrere Verfahren wegen Tierquälerei in der Nutztierhaltung eröffnet. In einigen Fällen verhängten die Richter deutlich härtere Strafen als in diesem Fall – darunter auch Haftstrafen für Landwirte bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.