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Lokale öffnen: So sehen die Regeln aus

Lokale öffnen: So sehen die Regeln aus
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ab 15. März wird das erste Bundesland mit der Gastro-Öffnung beginnen. Am Dienstagabend wurde fixiert welche Regeln nun für Gastronomie, Kultur und Co. gelten sollen.

Es waren lange und zähe Verhandlungen mit dem Bund. Schließlich konnte man am Dienstagabend eine Einigung mit der Bundesregierung erzielen. Ab 15. März werden in Vorarlberg erste Öffnungsschritte gesetzt – nun stehen auch die Regeln dafür fest. Die Bedingungen von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wurden erfüllt, wie dieser mitteilte.

Grundsätzlich sollen die Maßnahmen laufend mit Hinblick auf das Infektionsgeschehen angepasst und die Einhaltung der Präventionskonzepte evaluiert werden, so Wallner. Im Detail wurden folgende Regeln mit der Bundesregierung ausverhandelt:

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Gastronomie
Lokale dürfen ab dem 15. März Indoor und Outdoor öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test. Die Forderung von Markus Wallner, auch Selbsttests als Eintritt in die Lokale zuzulassen, wurde abgelehnt. Zwischen den Tischen wird es zwei Meter Abstand geben. Pro Tisch sind maximal vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Auch eine Registrierungspflicht wird eingeführt. Selbstbedienung ist nicht gestattet.

Die Sperrstunde bleibt vorerst bei 20 Uhr, da die allgemein gültigen Ausgangsbeschränkungen in ganz Österreich aufrecht bleiben. Wallner hält diese Regelung für richtig. Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hatte die anstehende Gastroöffnung als „wegweisend“ gelobt, sieht in der Sperrstundenregelung hingegen einen Wermutstropfen.

Veranstaltungen
Auch Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen werden wieder möglich sein, allerdings nur mit fix zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen. Gäste müssen außerdem auch am Sitzplatz eine FFP2-Maske tragen, und auch hier gilt die Sperrstunde mit 20.00 Uhr. Maximal sind 100 Personen zugelassen. Weiters dürfen nur maximal 50 Prozent des Veranstaltungsraumes belegt werden. Im Vergleich zu der Gastronomie sind bei Veranstaltungen aber Selbsttests als Eintrittskarte zulässig. 

Kinder und Jugendliche dürfen ab 15. März wieder den Sportverein und Musikgruppen besuchen. Auch hier sind Selbsttests gültig. Erlaubt sind Sportarten ohne Körperkontakt. Fußballtraining kann stattfinden, Fußballspiele hingegen bleiben weiter untersagt. Die maximale Gruppengröße im Außenbereich liegt bei 20, im Innenbereich sind es zehn. Auch für die Kinder und Jugendlichen gilt eine altersgemäße Maskenpflicht.

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Digitale Selbsttests
Für Veranstaltungen sowie im Kinder- und Jugendbereich sind digitale Selbsttests als Eintrittskarten erlaubt. Dafür hat das Land Vorarlberg eine eigene Online-Plattform entwickelt. Auf dieser Plattform muss nach der Registrierung der Selbsttest hochgeladen werden. Nach einer Kontrolle durch das System wird die OK-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy geschickt.

„Das ist eine sehr sichere Form“, betonte Wallner, auch wenn er einräumte, dass es keine 100-prozentige Sicherheit gebe. Aber er ist zuversichtlich, die Österreicher seien sehr testwillig.

Quellen und Links:

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KO KOSMO-Redaktion
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