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CORONA-STRAFEN

Gefängnis oder 2.000 Euro Strafe wegen Picknick: Darf die Polizei das?

(FOTOS: iStock)

Jugendliche in St. Pölten wurden dafür bestraft, dass sie ein Picknick zu viert veranstaltet haben. Sie können sich zwischen 2.000 Euro Strafe oder je 9,6 Tage Haft entscheiden. Es stellt sich die Frage, ob solche Strafen überhaupt vertretbar sind.

Wieder einmal wird im Netz heftig darüber debattiert, ob gewisse Corona-Strafen gerechtfertigt, bzw. überhaupt gesetzteskonform sind. Vier Schüler, darunter zwei 17-jährige Brüder, haben sich am Samstag auf einer Wiese getroffen um zusammen zu picknicken. Das Resultat: 2.000 Euro Strafe oder je 9,6 Tage Haft für die Jugendlichen. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten meint, die Schüler hätten gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen, da Personen aus zu vielen Haushalten anwesend waren.

Auf die Causa aufmerksam gemacht hat „Falter“ Chefredakteur Florian Klenk, der den Strafzettel auf Twitter gepostet und dabei Sebastian Kurz und Rudi Anschober verlinkt hat. Er stellte ihnen die Frage, ob sowas denn überhaupt gerechtfertigt bzw. verhältnismäßig ist. Klenk sieht die Aktion als eine fehlgeleitete Straf-Politik und argumentiert mit den ohne hin schon enorm hohen und immer weiter steigenden Zahlen von jungen Menschen, die unter Depressionen bzw. depressiven Symptomen leiden. Erst kürzlich veröffentlichte die Med Uni Wien eine Studie mit erschreckenden Daten: 55 Prozent der Jugendlichen haben depressive Symptome und sogar 16 Prozent suizidale Gedanken. Junge Leute, die sich draußen an der frischen Luft treffen zu bestrafen, sei wohl nicht der richtige Weg, so Klenk.