Am heutigen Tag versammelte sich die Familie des Bauunternehmers Richard Lugner, um beim Notar das Testament des Verstorbenen zu eröffnen. Im Mittelpunkt der Zusammenkunft standen seine Witwe Simone Lugner sowie seine Tochter Jacqueline. Diese Eröffnung markiert jedoch nicht den Abschluss, sondern vielmehr den Beginn eines potenziell langwierigen und komplizierten Erbschaftsprozesses.
Richard Lugners Nachlass besteht sowohl aus privatem Vermögen als auch aus Stiftungseigentum. Simone und Jacqueline haben das Erbe zunächst nur unter Vorbehalt angenommen. Das bedeutet, dass noch nicht endgültig geklärt ist, welche Bestandteile tatsächlich zur Erbmasse gehören. Der überlebende Ehegatte, in diesem Fall Simone Lugner, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Drittel der Verlassenschaft. Sollte sie im Testament nicht besonders erwähnt sein, steht ihr dennoch ein Pflichtteil in Höhe eines Sechstels zu, wie die Anwältin Astrid Wagner erklärt.
Mögliche rechtliche Auseinandersetzungen
Unklarheiten bei der Testamentserfüllung könnten dazu führen, dass die Erbschaftsangelegenheiten vor das Bezirksgericht gebracht werden. Astrid Wagner erläutert, dass zunächst ein außergerichtliches Verfahren angestrebt werde. Sollte dies jedoch scheitern, bleibe die Möglichkeit einer sogenannten Pflichtteilsklage: „Wenn das dann nicht gelingt, dann klagt man.“
Besonders kompliziert gestaltet sich die Situation dadurch, dass ein erheblicher Teil von Lugners Vermögen in einer Stiftung verwaltet wird, die nicht Teil des Erbes ist. Diese Gegebenheit könnte die Verteilung des privaten Vermögens zusätzlich erschweren. Wagner fügt hinzu: „Es ist oft der Fall, dass vermögende Personen den Großteil ihres Besitzes in Stiftungen anlegen; allerdings sehe ich hier keinen riesigen Kuchen.“
Folge uns auf Social Media!