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Luxustrips

Luxusreisen auf Staatskosten: Justizministerium reist auf Kosten der Steuerzahler

Luxusreisen auf Staatskosten: Justizministerium reist auf Kosten der Steuerzahler
Symbolfoto. FOTO: iStock/Mark Weaver
2 Min. Lesezeit |

Luxuriöse Reisen auf Staatskosten: Beamte des Justizministeriums stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Social-Media-Posts heizen die Debatte weiter an.

Inmitten einer Kontroverse um luxuriöse Reisen auf Staatskosten stehen Beamte des Justizministeriums derzeit im Fokus der Kritik. Der Anlass sind Social-Media-Beiträge, die nahelegen, dass Rückführungen von Strafgefangenen als Gelegenheit für entspannte Reisen genutzt wurden – inklusive Aufenthalten in Thermen. Diese Vorwürfe beziehen sich auf Mitarbeiter aus dem ehemaligen Ressort von Ministerin Alma Zadic von den Grünen. Auf Plattformen wie Instagram und Facebook veröffentlichte Bilder dokumentieren Abschiebeflüge zu Zielen wie Rumänien, Polen, Bulgarien und den Niederlanden. Ein Beamter postete im Sommer 2024 auf Facebook ein Bild aus dem „Feng Shui Park“ der Stadt-Therme Bukarest mit dem Kommentar: „What a life“, während er dort die Annehmlichkeiten genoss.

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Unklar bleibt, ob alle Justizwachebeamten oder nur eine ausgewählte Gruppe von diesen Reisen profitiert, die auf Staatskosten einen luxuriösen Lebensstil ermöglichen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer chronischen Unterbesetzung und Sparmaßnahmen in der Justizwache. Der Zeitung „Heute“ vorliegende Fotos zeigen einen „Escort-Charter“, bei dem Häftlinge im Privatjet von Ministeriumsmitarbeitern begleitet werden. Ein Bild zeigt einen Justizbeamten stolz posierend vor einem silbrig glänzenden „Pilatus PC-12 NGX“. Dieser Jet, der Platz für acht Passagiere bietet, kostet pro Flugstunde etwa 9.000 Euro. Die Betreiberfirma verspricht „luxuriöse Flüge und ein unvergleichliches Reiseerlebnis“.

Rechtfertigung der Flüge

Das Justizministerium rechtfertigt den Einsatz solcher Business-Flüge mit der Notwendigkeit, gesetzliche Aufträge zu erfüllen und rechtskräftige Beschlüsse umzusetzen. Sicherheitsbedenken wurden als Begründung für den teuren und CO₂-intensiven Überstellungsflug angeführt. Während der Amtszeit der ehemaligen Justizministerin von 2020 bis 2025 wurden über 800 Überstellungen entweder auf dem Landweg oder im regulären Luftverkehr durchgeführt, wobei lediglich zwei mit einem Charterflug erfolgten.

Überstellungspraxis

Die Praxis der Überstellung von Strafgefangenen ins Ausland zur Verbüßung ihrer Haft im Herkunftsland wird als effektives Mittel zur Reduzierung der Haftzahlen und zur Förderung der Resozialisierung betrachtet. Seit 2019 existiert eine spezielle Überstellungseinheit innerhalb der Justizwache, die diese Aufgaben koordiniert.

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