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TODESFALL

Mann stirbt an Herzinfarkt vor Spital – Ärzte dürfen nicht helfen

Krankenhaus-Göttlicher-Heiland
(FOTO: Screenshot-Geburtsinfo.wien)

Der Todesfall eines Mannes vor dem Wiener Krankenhaus Göttlicher Heiland sorgte nun für Aufsehen und Diskussion rund um die Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes.

Vergangenen Freitag sah eine Passantin einen Mann bewusstlos in einem geparkten Auto liegen. Sie reagierte sofort und schlug beim Portier des Krankenhauses Alarm. Dieser riet der aufgebrachten Frau, selbst die Rettung zu rufen, da keiner der diensthabenden Ärzte das Spital verlassen dürfe, nicht einmal, wenn sich ein Mensch unmittelbar vor dem Gebäude in einer Notsituation befinde.

Die Frau teilte ihr Erlebnis vor dem Krankenhaus über Soziale Medien und erklärte dort, dass aufgrund dieser Bestimmungen einige Minuten verstrichen sein, bis dann doch ein Arzt das Spital verließ und Erste Hilfe leistete. Zur Weiterbehandlung wurde der Mann schlussendlich aber ins Wilhelminenspital gebracht.

Heftige Kritik im Netz
Nach Bekanntwerden dieses Vorfalles wurde heftig auf Facebook und anderen Sozialen Netzwerken diskutiert. Die User zeigten sich vor allem ungläubig und übten heftige Kritik am Spital. Einige warfen dem Krankenhaus sogar unterlassene Hilfeleistung vor.

Das betroffene Spital Göttlicher Heiland veröffentlichte am Montag eine Stellungnahme: „Es ist nachvollziehbar, dass das tragische Ereignis in unmittelbarer Nähe unseres Krankenhauses viele beschäftigt und Diskussionen auslöst. Uns ist es sehr wichtig, den Ablauf dieses Vorfalls genau zu analysieren und zu evaluieren, auch wenn wir nach aktuellem Stand richtig gehandelt haben.“

Ebenso wurde erklärt, dass der Portier keinesfalls das Krankenhaus verlassen dürfe, weshalb er die Passantin bat, die Rettung zu rufen und selbst „unverzüglich einen diensthabenden Arzt im Haus verständigt“ habe.

„Keine leichte Entscheidung“
Dieser Arzt habe sich laut dem Spital dann dazu entschieden, gemeinsam mit einer Kollegin das Spital zu verlassen und erste Hilfe zu leisten. „Dies war keine leichte Entscheidung. Der betroffene Arzt ist für mehr als 100 kranke, teils schwer kranke Patienten im Haus verantwortlich. Prinzipiell sind im Krankenhaus tätige Ärzte für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zuständig. Aus den Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes ergibt sich, dass diensthabende Ärzte das Krankenhaus nicht verlassen dürfen, um die Patienten im Haus nicht zu gefährden, denn es kann auch jederzeit ein Akutfall im Haus eintreten. Ungeachtet dessen, hat sich der diensthabende Oberarzt nach Abschätzung des Risikos im Haus entschieden umgehend Erste Hilfe zu leisten.“

Grund für die Weiterbehandlung im Wilhelminenspital sei die Tatsache, dass das Göttliche Heiland über keine Notfallaufnahme verfüge. „Wir sind sehr betroffen, dass der Patient verstorben ist und möchten den Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen“, heißt es in der Stellungnahme abschließend.