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REGELN IM ÜBERBLICK

Masken, Abstand, Alkohol: Das sind die neuen Corona-Verschärfungen

(FOTOS: BKA/Dragan Tatic, iStockphoto)

Am Sonntag um Mitternacht tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie bringt wieder einige Maßnahmenverschärfungen mit sich, die in sieben Schwerpunkten geregelt sind. Wir haben die neuen Regeln für euch zusammengefasst.

Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist es das oberste Ziel, „mit aller Kraft einen Lockdown zu vermeiden“. Deshalb setze man auf verschärfte Schutz- und regionale Zusatzmaßnahmen sowie eine breite Unterstützung der Bevölkerung. Zunächst einmal die 7 wichtigsten Eckpunkte der neuen Corona-Verordnung:

  1. Verbot für Gesichtsvisiere ab 7. November
  2. Der „Baby-Elefant“ (also 1-Meter-Mindestabstand) an öffentlichen Orten ist zurück
  3. Maximale Gruppengröße in der Gastronomie sechs Personen indoor bzw. zwölf Personen outdoor
  4. Alkohol-Radius um Lokale
  5. Gastronomie nur bei kulinarischen Events
  6. Neue Schutzmaßnahmen und Teilnehmeranzahlen im Veranstaltungs- und Sportbereich
  7. MNS-Pflicht beim Betreten von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen

Auf den nächsten Seiten findet ihr, was die einzelnen Punkte konkret bedeuten.

  1. Mehr Schutz durch besseren MNS und Verbot für Gesichtsvisiere

Gesichtsschilde sind nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist ab 7. November 2020 verboten. Mit der neuen Verordnung gilt: Der Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen. Damit wird klargestellt, dass Gesichtsschilde und Kinnvisiere nicht mehr als Mund-Nasen-Schutz gelten.

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (etwa eine unterirdische Passage) ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS, Maske) zu tragen. Auch bei Veranstaltungen, sowohl innen als auch außen muss ein MNS getragen werden.

Auf der nächsten Seite geht es mit den neuen Regeln weiter.