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CORONAVIRUS

Maskenpflicht im Freien & neue Quarantäneregel – das gilt ab Dienstag

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Nachdem Anfang letzter Woche bereits die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (Gecko) getagt hat, folgten am Donnerstagvormittag Beratungen mit der Bundesregierung und Ländervertretern. Dabei hat man sich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt, um die Herausforderungen durch Omikron zu meistern. Diese Regeln gelten ab Dienstag!

Nachdem Experten bereits seit Ende 2021 eindringlich vor der Omikron-Welle gewarnt haben, hat die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern und Gecko folgende drei Maßnahmenpakete beschlossen, die ab 11. Jänner gelten.

Neue Quarantäneregelung:
Es wird in Zukunft keine Unterscheidung zwischen K1- und K2-Personen geben. Dreifachgeimpfte werden außerdem nicht mehr Teil des Contact Tracings sein. Das bedeutet, dass alle, die den dritten Stich bekommen haben, nicht in Quarantäne müssen. Außerdem können sich alle – sowohl Kontaktpersonen als auch Infizierte – ab dem 5. Tag freitesten. Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur können mit täglichen Tests auch als Kontaktperson weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.

Maskenpflicht im Freien
Immer dann, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand (2 Meter) nicht eingehalten werden kann, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dazu zählen etwa Fußgängerzonen, Warteschlangen und ähnliches. Außerdem wird die Gültigkeit des grünen Passes mit 1. Februar auf 6 Monate reduziert. “Es ist immer besser die Maske aufzusetzen, als das nicht zu tun”, so Nehammer. Die FFP2-Maskenpflicht im Freien und die 2-G-Kontrollen im Handel gelten ab 11. Jänner bis vorerst 20. Jänner. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt.

Verstärkte Kontrollen
Auf der einen Seite werde der Kontrolldruck erhöht werden, betont Bundeskanzler Karl Nehmmer (ÖVP), und eine Kontrollpflicht im Handel eingeführt. Dies bedeutet, dass entweder beim Geschäftseingang oder spätestens beim Bezahlen der 2G-Nachweis kontrolliert werden muss. Diese Regelung gilt ab dem 11. Jänner. Außerdem werde man die Sanktionen verschärfen. Betriebe, die sich nicht an die Corona-Maßnahmen halten, könnten in Zukunft auch gesperrt werden.

Quelle: ORF-Artikel