Zwei Jahre nach dem Massaker tritt K.K. erneut vor Gericht – diesmal als Zeuge gegen seine eigenen Eltern.
Der Junge K.K., der im Mai 2023 das Massaker an der Belgrader Grundschule „Vladislav Ribnikar“ verübt hatte, ist erneut vor dem Sondergericht erschienen, um im wiederaufgenommenen Strafverfahren gegen seine Eltern als Zeuge auszusagen. Die Verhandlung begann um 9 Uhr. Unter den Anwesenden befanden sich die Angeklagte Miljana Kecmanovic in Begleitung ihrer Verteidiger sowie die Geschädigten mit ihren rechtlichen Vertretern.
Bereits im Oktober 2024, beim ersten Durchgang dieses Prozesses, hatte der Minderjährige ausgesagt – damals unter Polizeischutz und per Krankenwagen zum Gerichtsgebäude gebracht. Nun sieht er nach langer Zeit seine Eltern wieder. Befragt wird K.K. zunächst vom Richter, danach folgen Fragen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung sowie der Eltern der Opfer und deren Bevollmächtigten.
Doppelte Rolle
Der Vater befindet sich seit der Tat durchgehend in Untersuchungshaft; der Mutter wurde ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegenüber ihrem Sohn auferlegt, das nach wie vor aufrecht ist. K.K. nimmt in diesem Verfahren eine doppelte Rolle ein: Er gilt als Täter von zehn Morden – neun Mitschüler und ein Schulwächter kamen bei dem Anschlag ums Leben – und zugleich als Geschädigter. Diesen Status erlangte er, nachdem die Anklage gegen Vladimir und Miljana Kecmanovic um den Vorwurf der Vernachlässigung und Misshandlung eines Minderjährigen erweitert worden war – ihres eigenen Kindes.
In erster Instanz wurden beide Elternteile bereits verurteilt. Vladimir Kecmanovic erhielt eine Gesamtstrafe von 14,5 Jahren Haft, seine Frau Miljana drei Jahre. Das Berufungsgericht bestätigte den Freispruch Miljana Kecmanovics vom Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes, änderte jedoch das Urteil gegen Nemanja Marinkovic ab – jenen Trainer des Belgrader Schießclubs „Partizan“, in den der Vater seinen Sohn zum Schießtraining geführt hatte.
Marinkovic wurde rechtskräftig zu einem Jahr Hausarrest wegen falscher Aussage im Ermittlungsverfahren verurteilt, seine ursprüngliche Strafe damit gemildert. Der Clubpräsident Ratko Ivanovic schloss mit der Staatsanwaltschaft einen Schuldgeständnisvertrag ab und wurde zu fünf Monaten Hausarrest verurteilt.
Tatwaffe zugänglich
Miljana Kecmanovic wurde wegen Vernachlässigung und Misshandlung eines Minderjährigen schuldig gesprochen; ihr Mann trifft darüber hinaus auch die Verurteilung wegen einer schweren Straftat gegen die öffentliche Sicherheit. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass Vladimir Kecmanovic seinen Sohn bei vier Gelegenheiten im Umgang mit Luft- und Schusswaffen unterwiesen habe – teils allein, teils mit Unterstützung eines Fachmanns. Er habe dem Kind beigebracht, wie eine Waffe geladen, gehalten und am Abzug geführt wird, und ihm auch die richtige Atemtechnik beim Schießen erklärt.
Die Tatwaffe hatte Vladimir Kecmanovic in zwei Transportkoffern aufbewahrt – nicht in verschlossenen Waffenschränken –, sodass sowohl die Waffe als auch die Munition für den Jungen leicht zugänglich waren. Strafrechtlich verantwortlich ist K.K. nicht, da er zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Das Verfahren ist – wie bereits das ursprüngliche – zum Schutz des Minderjährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Normalerweise finden die Verhandlungen im Belgrader Justizpalast statt; für diese Zeugeneinvernahme wurde aus Sicherheitsgründen jedoch in den Gerichtssaal des Sondergerichts in Belgrad gewechselt.