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Sexualstrafrecht

Norwegisches Modell gefordert: „Nur Ja heißt Ja

Norwegisches Modell gefordert: „Nur Ja heißt Ja
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3 Min. Lesezeit |

Österreichs Sexualstrafrecht steht unter Druck – Fachleute und Politik fordern gemeinsam einen grundlegenden Paradigmenwechsel beim Opferschutz.

Die derzeitige Rechtslage in Österreich wird dem Schutz von Gewaltbetroffenen nicht gerecht – darin sind sich Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski und Justizsprecherin Alma Zadic einig. Am Mittwoch brachten die beiden erneut einen parlamentarischen Antrag ein, der das Konsensprinzip im Sexualstrafrecht gesetzlich verankern soll.

„Viele Opfer sexualisierter Gewalt können in der Situation nicht reagieren oder erstarren“, kritisierte Disoski in einer Aussendung. Zadic verwies auf internationale Vorbilder: „Zahlreiche europäische Länder wie Spanien, Schweden, Frankreich und zuletzt auch Norwegen zeigen, dass ein klarer rechtlicher Rahmen möglich und wichtig ist.“ Eine von den Grünen initiierte Petition verzeichnet nach Angaben der Partei bereits knapp 12.000 Unterstützungsbekundungen.

Forderung der Experten

Die öffentliche Debatte rund um eine Reform des Sexualstrafrechts war zuletzt merklich abgeflaut. Nun melden sich die Gewaltschutzzentren der Bundesländer mit einem Positionspapier zu Wort, in dem sie sich dezidiert für die Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ aussprechen. Die Fachleute verbinden damit nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftspolitische Erwartungen: Das Prinzip soll ein Umdenken in der Bevölkerung anstoßen.

Der Hintergrund ist bekannt – internationale Fälle wie jene rund um Epstein, Pelicot und Weinstein haben weltweit für Erschütterung gesorgt, und auch in Österreich bleiben die Zahlen zu Femiziden und mutmaßlichen sexuellen Übergriffen auf einem besorgniserregenden Niveau. Das Konsensprinzip gilt den Expertinnen und Experten der Gewaltschutzzentren als überfälliger erster Schritt in Richtung eines wirksameren Opferschutzes.

Dem Modell zufolge soll eine sexuelle Handlung künftig nur dann rechtlich zulässig sein, wenn alle beteiligten Personen ihre Zustimmung freiwillig und unmissverständlich erteilt haben. „Jedenfalls keine Einwilligung liegt vor, wenn das Opfer bewusstlos ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt (‚Freezing‘)“, heißt es in dem vorgelegten Positionspapier. Gleiches gelte bei Drohung sowie physischer oder psychischer Gewalt sowie bei Ausnützung eines schutzbedürftigen Zustands, „etwa bei Angst oder Alkohol- oder Drogeneinfluss“.

Der Bundesverband stellte in seiner Aussendung am Mittwoch klar, dass das geforderte konsensbasierte Modell „keine formalen Erklärungen oder Verträge vor sexuellen Handlungen“ verlange, „sondern definiert Einvernehmlichkeit als rechtlichen und gesellschaftlichen Standard“.

Paradigmenwechsel gefordert

Von einer entsprechenden Änderung des Strafrechts erhoffen sich die Gewaltschutzzentren eine präventive Wirkung, die über den juristischen Bereich hinausreicht. „Die klare rechtliche Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen kann präventiv wirken und neue gesellschaftliche und selbständige Standards setzen“, wurde dazu erläutert.

Bundesverbandsvorsitzende Karin Gölly unterstrich den zentralen Paradigmenwechsel, den das Konsensprinzip mit sich brächte: „Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag.“

Darüber hinaus fordern die Gewaltschutzzentren, dass für sexuelle Übergriffe, die unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen begangen werden, im Zuge der Gesetzesreform strengere Strafdrohungen vorgesehen werden sollen.

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KO KOSMO-Redaktion
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