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2 Promille

Mehrere Bier“: Betrunkene rast mit E-Scooter in geparktes Auto

Mehrere Bier“: Betrunkene rast mit E-Scooter in geparktes Auto
(FOTO: iStock/Animaflora)
2 Min. Lesezeit |

Mit über zwei Promille auf dem E-Scooter verlor eine Grazerin die Kontrolle und stürzte gegen ein geparktes Auto. Trotz blutender Verletzungen lehnte sie Hilfe ab.

Eine 26-jährige Frau aus Graz musste nach einer Fahrt mit ihrem E-Scooter nicht nur mit einer blutenden Gesichtsverletzung, sondern auch mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Vorfall ereignete sich am Samstagvormittag, als die junge Frau kurz vor 11.30 Uhr auf der Karlauerstraße stadtauswärts unterwegs war. In Höhe der Köstenbaumgasse entschied sie sich für einen verbotenen Wechsel auf den Gehsteig, wo sie kurz darauf ohne Fremdeinwirkung stürzte.

📍 Ort des Geschehens

Bei dem Unfall prallte sie mit dem Kopf gegen ein geparktes Auto, dessen Lack dabei beschädigt wurde. Trotz ihrer blutenden Gesichtsverletzungen lehnte die Frau jegliche medizinische Versorgung ab.

Alkohol am Steuer

Der Unfall, der sich in Graz-Gries zutrug, wurde von der Landespolizeidirektion Steiermark in einer offiziellen Mitteilung bestätigt. Die alarmierten Verkehrspolizisten führten aufgrund deutlicher Anzeichen einen Alkotest durch.

Das Ergebnis: Die Frau hatte einen Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille – weit über der für E-Scooter-Fahrer geltenden Grenze von 0,8 Promille. Im Gespräch mit den Beamten räumte die 26-Jährige ein, vor Fahrtantritt mehrere große Biere und einige Spritzer (Weinschorle) konsumiert zu haben.

Die Beamten untersagten ihr die Weiterfahrt umgehend.

Rechtliche Konsequenzen

Das Befahren von Gehsteigen mit E-Scootern ist in Österreich grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei behördlicher Freigabe, wobei dann maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Kombination aus Alkohol am Steuer und dem verbotenen Gehsteigwechsel macht den Fall besonders schwerwiegend.

Die Grazerin muss nun mit mehreren Anzeigen rechnen. Überschreitungen der 0,8-Promille-Grenze werden mit Geldstrafen geahndet, insbesondere bei Unfällen oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wie in diesem Fall.

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KO KOSMO-Redaktion
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