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Abschleppen

Mein Auto wurde abgeschleppt – was nun?

(FOTO: iStock/ Ulina_C)

Als Autofahrer kann unachtsames Parken schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Wird das Auto verbotswidrig abgestellt, drohen Abschleppkosten von manchmal mehr als 400 Euro.

Zusätzlich zu den Abschleppkosten wird eine tägliche Standgebühr von circa 10 Euro fällig. Die Verwaltungsstrafen für das Nichteinhalten der Parkregeln können je nach Verstoß zwischen 36 und 218 Euro betragen. Die Preise sind wie folgt:

  • Abschleppkosten: 264 Euro
  • Gebühr pro Tag für den Abstellort bei MA48 in Simmering: 10 Euro
  • Bußgeld für Parken wegen Verkehrsbehinderung: 108 Euro (wobei die Bandbreite der Bußgelder bei schweren Verstößen bis zu 726 Euro betragen kann, was beispielsweise beim Parken auf Behindertenparkplätzen der Fall ist)
  • Zusatzkosten: öffentliche Verkehrsmittel oder Taxifahrt zum Abstellort
  • Wird das Auto ohne Kennzeichen abgeschleppt, wird ein Aufpreis in genannter Höhe erhoben.

Die genaue Preisliste wurde von Stadt Wien veröffetnlicht:

Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen

Art des FahrzeugesKosten für die EntfernungZuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte
Motorräder und Motorfahrräder264 Euro71 Euro
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder264 Euro71 Euro
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder264 Euro71 Euro
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm264 Euro71 Euro
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm264 Euro71 Euro
Fahrräder65 Euro

Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge

Art des FahrzeugesVerwahrkosten pro TagZuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte
Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder7 Euro
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder9 Euro
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder10 Euro5 Euro
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm10 Euro
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm23 Euro5 Euro
Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm40 Euro5 Euro
Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm28 Euro

Die Rückgabe des Wagens erfolgt folgendermaßen: Der Besitzer muss das Abschleppunternehmen kontaktieren und einen Termin für die Abholung vereinbaren. Anschließend benötigt der Fahrzeugbesitzer einen Besuch bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, wo die Verwaltungsstrafe entrichtet wird und die Fahrzeugpapiere abgeholt werden. Erst nach Absolvierung dieser Schritte darf er das Auto beim Abschleppunternehmen abholen und alle anfallenden Kosten zahlen.

Pkw-Abstellplatz (MA48):

Adresse: Jedletzbergerstrasse 1, 1110

Telefonnummer: 01 760430

Um kostspielige Abschleppungen zu vermeiden, ist ein achtsames und regelkonformes Parkverhalten das Gebot der Stunde. Das Parken auf Gehwegen, Radstreifen oder Feuerwehrzufahrten belastet nicht nur das eigene Portemonnaie, sondern sorgt auch für Ärger und Unannehmlichkeiten bei anderen Verkehrsteilnehmern.

Wo wird das Auto am ehesten abgeschleppt bzw. wo besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird?

  • An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bus- oder Straßenbahnhaltestellen)
  • Taxizone
  • Zufahrten
  • Parkplätze für Behinderte
  • zweite Fahrbahn
  • Sperrzonen (z. B. Gürtel)