Als Autofahrer kann unachtsames Parken schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Wird das Auto verbotswidrig abgestellt, drohen Abschleppkosten von manchmal mehr als 400 Euro.
Zusätzlich zu den Abschleppkosten wird eine tägliche Standgebühr von circa 10 Euro fällig. Die Verwaltungsstrafen für das Nichteinhalten der Parkregeln können je nach Verstoß zwischen 36 und 218 Euro betragen. Die Preise sind wie folgt:
- Abschleppkosten: 264 Euro
- Gebühr pro Tag für den Abstellort bei MA48 in Simmering: 10 Euro
- Bußgeld für Parken wegen Verkehrsbehinderung: 108 Euro (wobei die Bandbreite der Bußgelder bei schweren Verstößen bis zu 726 Euro betragen kann, was beispielsweise beim Parken auf Behindertenparkplätzen der Fall ist)
- Zusatzkosten: öffentliche Verkehrsmittel oder Taxifahrt zum Abstellort
- Wird das Auto ohne Kennzeichen abgeschleppt, wird ein Aufpreis in genannter Höhe erhoben.
Die genaue Preisliste wurde von Stadt Wien veröffetnlicht:
Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen
Art des Fahrzeuges | Kosten für die Entfernung | Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte |
Motorräder und Motorfahrräder | 264 Euro | 71 Euro |
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder | 264 Euro | 71 Euro |
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder | 264 Euro | 71 Euro |
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm | 264 Euro | 71 Euro |
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm | 264 Euro | 71 Euro |
Fahrräder | 65 Euro | – |
Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge
Art des Fahrzeuges | Verwahrkosten pro Tag | Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte |
Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder | 7 Euro | – |
Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder | 9 Euro | – |
Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder | 10 Euro | 5 Euro |
Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm | 10 Euro | – |
Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm | 23 Euro | 5 Euro |
Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm | 40 Euro | 5 Euro |
Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm | 28 Euro | – |
Die Rückgabe des Wagens erfolgt folgendermaßen: Der Besitzer muss das Abschleppunternehmen kontaktieren und einen Termin für die Abholung vereinbaren. Anschließend benötigt der Fahrzeugbesitzer einen Besuch bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, wo die Verwaltungsstrafe entrichtet wird und die Fahrzeugpapiere abgeholt werden. Erst nach Absolvierung dieser Schritte darf er das Auto beim Abschleppunternehmen abholen und alle anfallenden Kosten zahlen.
Pkw-Abstellplatz (MA48):
Adresse: Jedletzbergerstrasse 1, 1110
Telefonnummer: 01 760430
Um kostspielige Abschleppungen zu vermeiden, ist ein achtsames und regelkonformes Parkverhalten das Gebot der Stunde. Das Parken auf Gehwegen, Radstreifen oder Feuerwehrzufahrten belastet nicht nur das eigene Portemonnaie, sondern sorgt auch für Ärger und Unannehmlichkeiten bei anderen Verkehrsteilnehmern.
Wo wird das Auto am ehesten abgeschleppt bzw. wo besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird?
- An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bus- oder Straßenbahnhaltestellen)
- Taxizone
- Zufahrten
- Parkplätze für Behinderte
- zweite Fahrbahn
- Sperrzonen (z. B. Gürtel)
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