Ab April gelten neue Mietrichtwerte – doch wie viel mehr Mieter tatsächlich zahlen müssen, hängt von Bundesland und Vertrag ab.
Wohnungsmieten in Altbauten dürfen ab April steigen – allerdings nur in begrenztem Ausmaß. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen Mietvertrag eine rechtswirksame Indexklausel vereinbart wurde. Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz setzt der Erhöhung eine klare Obergrenze: Richtwertmieten dürfen in diesem Jahr nicht im vollen Umfang der Inflation angepasst werden, sondern höchstens um ein Prozent.
Dieser Deckel gilt für die gesamte Richtwertmiete einschließlich eines allfälligen Lagezuschlags. Für neu abgeschlossene Mietverträge treten die angepassten Richtwerte mit April in Kraft, für laufende Verträge frühestens mit Mai. Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter rechtzeitig zu informieren – die Ankündigung muss mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Zinstermin erfolgen.
Betroffene Haushalte
Von der Regelung erfasst sind rund 755.000 Haushalte – konkret jene Mieter, die in privaten Altbauten, Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen wohnen, die vor 1945 erbaut wurden und deren Mietvertrag nach dem 1. März 1994 geschlossen wurde. Die neuen Richtwerte variieren je nach Bundesland erheblich: Im Burgenland ergibt sich ein Wert von 6,15 Euro pro Quadratmeter, in Wien von 6,74 Euro, in Niederösterreich von 6,92 Euro, in Oberösterreich von 7,30 Euro und in Kärnten von 7,89 Euro.
Deutlich über diesem Niveau liegen traditionell die westlichen Bundesländer: In Vorarlberg klettert der Richtwert auf 10,35 Euro pro Quadratmeter, in Salzburg auf 9,31 Euro, in der Steiermark auf 9,30 Euro und in Tirol auf 8,22 Euro.