Im Rechtsstreit um unzulässige Mieterhöhungen auf Basis des Baukostenindex hat die Arbeiterkammer (AK) einen bedeutenden Erfolg erzielt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ordnet Rückzahlungen der betroffenen Vermieter an.
Die Arbeiterkammer (AK) hat in einem richtungsweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) einen entscheidenden Erfolg erzielt. Zahlreiche Mieter, die von drastischen Mietsteigerungen durch die Prokop Immobilienverwaltung und die Belmar Privatstiftung betroffen waren, können nun auf Entlastung hoffen. Der OGH stellte fest, dass die jährlichen Mietanpassungen, die auf Basis des Baukostenindex vorgenommen wurden, rechtswidrig sind. In Einzelfällen hatten diese Anpassungen bis zu 14 Prozent oder monatlich 209 Euro betragen.
Im Jahr 2022 erhielten viele Mieter unangekündigte Erhöhungen, die für sie untragbar waren. Daraufhin schalteten sie die Mieterhilfe der Stadt Wien ein, die den Fall an die Arbeiterkammer (AK) weiterleitete. Diese entschied sich, rechtliche Schritte einzuleiten und die sogenannten „Wertsicherungsklauseln“ sowie weitere Vertragsklauseln als nichtig anzufechten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass die Berechnungsgrundlage für die Erhöhungen sachlich unbegründet war.
Auf Grundlage dieses Urteils fordert die Arbeiterkammer (AK) von der Prokop Immobilienverwaltung und der Belmar Privatstiftung die Rückerstattung der unrechtmäßig erhobenen Mieten sowie die sofortige Anpassung der Mietvorschreibungen. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, plant die AK weitere rechtliche Schritte, darunter die Einleitung von Musterprozessen und Unterlassungsexekutionen.
Kritik und Forderungen
Zusätzlich beanstandete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Unzulässigkeit einer Betriebskosten-Klausel. Die Arbeiterkammer (AK) erwartet daher auch hier eine Rückerstattung der überhöhten Beträge. Außerdem wird die Rückzahlung rechtswidrig erhobener Manipulationsgebühren gefordert. Der Schutz der Mieter und die Durchsetzung ihrer Rechte bleiben zentrale Anliegen der AK.
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