Mit über zwei Promille schlängelte sich ein E-Bike-Fahrer durch Salzburgs nächtliche Straßen. Die Polizei stoppte die gefährliche Trunkenheitsfahrt.
In Salzburg wurde ein 57-jähriger E-Bike-Fahrer von der Verkehrspolizei aus dem Verkehr gezogen, nachdem er durch seine auffällige Fahrweise die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich gezogen hatte. Bei einer nächtlichen Kontrolle am frühen Montagmorgen fiel den Polizisten auf, wie der Mann in Schlangenlinien durch die Stadt fuhr. Die anschließende Überprüfung brachte ein alarmierendes Ergebnis: Der durchgeführte Alkotest wies einen Wert von mehr als zwei Promille nach.
Mit einem Wert von über zwei Promille hat der E-Bike-Fahrer die gesetzliche Grenze deutlich überschritten. In Österreich gilt für E-Bike-Fahrer eine Promillegrenze von 0,8. Bei einem Wert von über 1,6 Promille, wie im vorliegenden Fall, drohen empfindliche Geldstrafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro. Für E-Bikes gelten dieselben Grenzwerte und Strafen wie für herkömmliche Fahrräder, solange das E-Bike nicht als Kraftfahrzeug eingestuft wird.
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Zum Vergleich: Bei Auto- und Motorradfahrern sind die Regeln noch strenger. Hier liegt die Promillegrenze bereits bei 0,5. Ab 1,6 Promille müssen Autofahrer mit Geldstrafen ab 1.600 Euro rechnen und zudem mit einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Obwohl bei E-Bike-Fahrern grundsätzlich kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, kann bei wiederholten Verstößen oder festgestellter mangelnder Verkehrszuverlässigkeit dennoch der Kfz-Führerschein entzogen werden.