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SCHWEIZ

Mordurteil: Bosnier nach 6 Jahren Haft freigesprochen

Zeljko-J-Gränichen-Aargauerzeitung
(FOTO: aargauerzeitung.ch/Chris Iseli)

Željko J. wurde 2012 festgenommen, da er einen 31-Jährigen Mann erschossen haben soll. Nun hat das Bundesgericht den Mann freigesprochen.

Rückblick: Der Unternehmer Daniel G. aus dem Schweizer Gränichen soll im Oktober 2012 den Bosnier beauftragt haben, den Mann seiner Geliebten umzubringen. Die Leiche des David M. wurde in der Werkstatt des Unternehmens aufgefunden. Bis heute gibt es weder ein Geständnis, noch wurde die Tatwaffe gefunden.

Die Tathintergründe sind sehr kompliziert. Wie gerichtlich bestätigt, gab es zahlreiche Fälle von Abhängigkeit, Geldprobleme, Angst und auch Liebesprobleme. Dies schlug sich auch auf die bisherigen Verhandlungen nieder.

Bisherige Urteile
In erster Instanz sah das Bezirksgericht Aarau die Bluttat als erwiesen an und verurteilte Daniel G. und Željko J. zu jeweils 15 Jahren Haft.

Kurz darauf kam es, aufgrund einer Beschwerde des Werkstattbesitzers, zu einer Korrektur des erstinstanzlichen Urteils. Der Unternehmer wurde zu einer Geldstrafe wegen Anstiftung zur Nötigung verdonnert, da er Željko J. beauftragt habe, David M. lediglich eine Abreibung zu verpassen. Das Gericht interpretierte, dass dies zwar Gewalt, jedoch nicht automatisch eine Tötung beinhalte.

Freispruch nach 6 Jahren
Zu einer abermaligen Wende kam es vergangenen Donnerstag. Aus der Urteilsverkündung des Bundesgerichts ist zu entnehmen, dass der Werkstattbesitzer ein erhebliches Interesse gehabt habe, den Verdacht auf seinen Angestellten Željko J. zu lenken.

Aus diesem Grund wurden die Aussagen von Daniel G. vonseiten des Bundesgerichts als nicht glaubhaft eingestuft. Das Urteil seitens des Aargauer Obergerichts habe sich jedoch maßgeblich darauf gestützt. „Dies ist willkürlich“, so das Bundesgericht weiter.

Nach dem neuesten Urteil und den vorhergehenden Ermittlungen ist das Schweizer Bundesgericht davon überzeugt, dass ein gemeinsamer Bekannter von Daniel G. und Željko J. den Mord begangen habe.

Staatsanwaltschaft abgewiesen
Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau legte Beschwerde ein und forderte, dass auch gegen Daniel G. wegen Mordes Anklage erhoben werden müsse. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aufgrund des Entscheids zum Bosnier jedoch abgewiesen.

Entschädigung im sechsstelligen Bereich
Der zu Unrecht inhaftierte Bosner darf nun mit einer Haftentschädigung rechnen. Während sein Anwalt eine hohe Geldsumme verlangt, so verharrt das Bundesgericht auf einem Maximalbetrag. Wie hoch die Entschädigung schlussendlich ausfällt ist noch nicht bekannt.

Schweizer Medien spekulieren, dass sich der Betrag für die ungerechtfertigte Haft zwischen 189.900 und 596.700 Franken (umgerechnet circa 160.000 bis 505.000 Euro), zuzüglich Anwalts- und Verfahrenskosten bewege.

Sollte auch der Lohnausfall des Bosniers miteinbezogen werden, so würde sich die Gesamtsumme im besten Falle auf rund 850.000 Franken (umgerechnet rund 720.000 Euro) erhöhen.