Ein Kind, ein Recht, ein Kampf: In Wien müssen Eltern vor Gericht ziehen, damit ihr Sohn einfach in den Kindergarten darf.
In Wien mangelt es nach städtischen Daten an mindestens 500 Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen. Obwohl ab dem fünften Lebensjahr Kindergartenpflicht besteht, erhalten längst nicht alle Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr die Unterstützung, auf die sie rechtlich Anspruch haben. Wie das Ö1-Morgenjournal berichtet, hat eine Mutter die Stadt Wien deshalb geklagt – ihr Sohn leidet an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung).
Marianne Herrmann schilderte in dem Bericht, ihr sei wiederholt mitgeteilt worden, ihr Kind sei „nicht so weit“. Die Folge: Der Bub verbrachte täglich lediglich zwei Stunden im Kindergarten – „und so ist es das ganze Jahr geblieben“, so Herrmann.
Klage gegen Wien
Obwohl Kindern ab fünf Jahren ein gesetzlicher Betreuungsanspruch zusteht, blieb dieser im Fall von Alex nicht erfüllt. Der Junge, der an ADHS erkrankt ist, besuchte die Einrichtung täglich nur zwei Stunden – obwohl ihm vier Stunden zugestanden wären. Die Familie unternahm laut dem Bericht mehrere Versuche, eine längere Betreuungszeit durchzusetzen.
Der Kindergarten verwies dabei auf fehlende Ressourcen. Mit Unterstützung des Klagsverbands entschied sich die Familie schließlich zur Klage gegen die Stadt Wien, die mit einem Vergleich endete.
Rechtliche Klarheit
Die rechtliche Lage lasse keinen Interpretationsspielraum, erklärte Leoba Kasper vom Klagsverband im Ö1-Morgenjournal: „Dass eben eine fehlende finanzielle Ausstattung von Bildungseinrichtungen kein Argument ist, um eine Diskriminierung zu rechtfertigen. Es habe jedes Kind das gleiche Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen.“
Laut Stadt Wien müssen Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr eine elementare Bildungseinrichtung mindestens 20 Stunden pro Woche an zumindest vier Tagen besuchen. Diese gesetzliche Vorgabe unterstreicht den Anspruch, den auch Kinder mit Behinderungen haben.