Kleinkinder, die als Flüchtlinge kamen – Intensivtäter, die heute vor Gericht stehen. Wien-Döbling erlebte eine Überfallserie mit System.
In Wien-Döbling sorgte eine Gruppe amtsbekannter Jugendlicher für eine Serie brutaler Raubüberfälle – begangen gemeinsam mit strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren. Die Familien der Hauptbeschuldigten hatten 2015 in Österreich Schutz gesucht. Damals waren die Buben noch Kleinkinder. Heute bezeichnet sie die Staatsanwaltschaft als „Intensivtäter“.
Acht Jugendliche saßen dem Richter gegenüber – sieben Buben und ein Mädchen, zwischen 14 und 15 Jahre alt, im Schnitt 150 Zentimeter groß. Der überwiegende Teil besitzt die afghanische Staatsbürgerschaft, die Haupttäter halten sich seit 2015 in Österreich auf. Als Kleinkinder kamen sie ins Land – als Intensivtäter stehen sie nun vor Gericht.
Angst im Bezirk
„Die Bande treibt sich ständig im 19. Bezirk herum. Viele Kinder haben Angst und melden Vorfälle erst gar nicht, obwohl täglich etwas passiert“, sagt ein Opfer bei der Polizei. „Es ist unter Schülern bekannt, dass die Gruppe mit Messern und Schlagringen bewaffnet ist“, ein anderes. „Die sind jeden Tag vor der Schule“, meint ein Drittes. „Wenn ein gesuchtes Opfer entdeckt wird, rufen sie sich zusammen.“
Wolfgang Haas übernimmt die Verteidigung des Erstangeklagten. Sein Mitangeklagter, Jahrgang 2011, hat innerhalb eines einzigen Jahres bereits drei Vorstrafen angehäuft. „Unter anderem wegen Vergewaltigung“, hält Richter Georg Allmayer fest. „Wallah!“, ruft der 15-Jährige wütend und sagt: „Okay, warum müssen Sie das jetzt extra so laut sagen?“
Auf der Anklagebank stehen die Jugendlichen diesmal wegen mehrerer Raubdelikte – darunter auch eines, das sich innerhalb einer Schule ereignete. Das Opfer wurde bis vor das Lehrerzimmer verfolgt. Die Pädagogen verriegelten die Tür, doch die Jugendlichen traten dagegen und riefen: „der Hu……. soll rauskommen.“
In einem weiteren Fall mobilisierte ein Angeklagter an der U-Bahn-Station Wien-Heiligenstadt seine Mittäter mit den Worten „Hier sind zwei Patienten“. „Was meinen Sie mit Patienten?“, fragt der Richter. – „Zwei Leute, die man abziehen kann.“ – „Und was bedeutet abziehen?“ – „Na, ausrauben.“
Kalkül mit Unmündigen
Das Kalkül hinter den Taten war stets dasselbe: Strafunmündige unter 14 Jahren wurden gezielt eingebunden, um ihnen die Verantwortung zuschieben zu können. Die Angeklagten selbst nehmen das Verfahren wenig ernst – sie grinsen einander an. Immer wieder kommen Kinder, die eigentlich in der Schule sein sollten, in den Verhandlungssaal und wieder heraus, sichtlich amüsiert.
„Es war die Masche, dass bei den Taten immer Unmündige unter 14 dabei waren, denen die Älteren die Schuld zugeschoben haben“, lässt der Staatsanwalt erahnen, wer die Zuschauer sind – die blutjung, aber offenbar nicht harmlos sind. Vor dem Saal waren zwei Polizisten postiert, zwei weitere befanden sich im Inneren, ergänzt durch mehrere Justizwachebeamte.
Am Freitagabend wurden die Urteile verkündet: Der Erstangeklagte erhielt ein Jahr teilbedingt, der 15-Jährige 15 Monate unbedingt – zuzüglich des Widerrufs von acht bedingt nachgesehenen Monaten aus einer früheren Verurteilung.