Freispruch im Herbst, Anklagebank im Frühjahr: Zwei Männer aus dem „Fall Anna“ stehen erneut vor Gericht – diesmal wegen eines brutalen Raubüberfalls.
Zwei junge Männer, die im vergangenen Herbst im sogenannten „Fall Anna“ freigesprochen worden waren, müssen sich nun erneut vor einem Wiener Gericht verantworten. Den beiden – einem 17-Jährigen und einem 21-Jährigen, beide österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund – wird gemeinsam mit zwei weiteren Verdächtigen ein schwerer Raubüberfall in Wien-Simmering zur Last gelegt.
Am 2. Juni 2025 sollen sie einen Supermarktbetreiber in der Tiefgarage einer Wohnhausanlage überfallen haben. Die Täter traten laut Anklage maskiert auf, führten Pfefferspray sowie eine Gaspistole mit sich und gingen mit Faustschlägen und Fußtritten auf das Opfer los. Erbeutet wurden ein Samsung-Mobiltelefon, Autoschlüssel sowie eine Geldbörse mit 4.000 Euro Bargeld.
Geplanter Überfall
Dem Drittangeklagten wird vorgeworfen, gewusst zu haben, dass der Geschäftsbetreiber regelmäßig größere Bargeldmengen mit sich führte. Gemeinsam mit dem Viertangeklagten soll er das spätere Opfer im Vorfeld observiert haben. Am Tatort stellten Ermittler ein Zugband eines Pullovers sicher, an dem die DNA des Erstangeklagten festgestellt wurde. Nach der Tat flüchteten die Täter mit einem Taxi vom Tatort.
Bereits im November wurden die beiden Männer wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Die Verhandlung findet am 20. Mai vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht statt. Sämtliche vier Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft – zwei von ihnen in der Jugendstrafanstalt am Münnichplatz in Wien-Simmering.
Geständnis erwartet
Wie Verteidiger Mirsad Musliu mitteilt, dürften die beiden ehemaligen Angeklagten aus dem „Fall Anna“ vor Gericht ein Geständnis ablegen. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass der 21-Jährige bereits angegeben hat, er habe sich dazu überreden lassen, „schnelles Geld“ machen zu wollen. Auch der 17-Jährige zeigte sich geständig. Die Unschuldsvermutung gilt.