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Migrationsreform

Regierung plant Obergrenze für Familiennachzug nach Österreich

Regierung plant Obergrenze für Familiennachzug nach Österreich
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Wien plant den Familiennachzug per Quote zu deckeln – doch Experten sehen das Vorhaben bereits vor dem EuGH scheitern.

Die österreichische Bundesregierung plant eine grundlegende Neuregelung beim Familiennachzug. Statt eines automatischen Rechtsanspruchs soll künftig eine jährliche Obergrenze darüber entscheiden, in welchem Umfang Familienangehörige nach Österreich kommen dürfen. Wie hoch diese Quote konkret ausfallen wird, steht noch nicht fest. Im Jahr 2023 wurden in Österreich 14.032 Anträge auf Familiennachzug gestellt, im Jahr 2024 waren es 8.234.

Aus den Reihen der ÖVP kommen jedoch bereits unmissverständliche Signale: Die Zahl solle so gering wie möglich gehalten werden – im Idealfall tendiere sie „gegen Null“. Die Koalition begründet den Vorstoß damit, dass die Kapazitäten des Landes an ihre Grenzen gestoßen seien und eine gezieltere Steuerung des Zuzugs notwendig werde. Insbesondere Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem seien auf eine spürbare Entlastung angewiesen, so die Argumentation der Regierung.

Rechtliche Neuregelung

Besondere politische Brisanz entfaltet dabei ein spezifischer Aspekt des Vorhabens: Der Familiennachzug für Personen mit internationalem Schutzstatus soll aus dem Asylgesetz herausgelöst und fortan im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geregelt werden. Genau in diesem Gesetz soll auch die geplante Quote verankert werden.

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz soll dafür umfassend überarbeitet werden. Mehrere Bestimmungen erfahren eine Neuregelung: So soll künftig präziser definiert werden, wer als Familienangehöriger im rechtlichen Sinne gilt. Zuständig für Entscheidungen über Familienzusammenführungen soll nicht mehr die bisherige Stelle sein, sondern das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Die Regierung stellt zudem eine Beschleunigung der Verfahren in Aussicht – spätestens nach 90 Tagen soll eine Entscheidung vorliegen. Darüber hinaus sollen Anträge erstmals auch auf digitalem Weg gestellt werden können.

Juristische Skepsis

Aus der Rechtswissenschaft kommt jedoch deutliche Skepsis. Anuscheh Farahat vom Center for Migration an der Universität Wien hält die geplante Regelung für kaum rechtssicher. Im Ö1-Morgenjournal erklärte sie am Mittwoch, die Regelung werde „sehr wahrscheinlich scheitern“.

Nach ihrer Einschätzung könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden würde. Der Hintergrund: Die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie garantiere anerkannten Flüchtlingen ausdrücklich ein Recht auf Familiennachzug – ein Recht, das durch eine zahlenmäßige Begrenzung nicht einfach außer Kraft gesetzt werden könne.

Auch aus dem Bereich der Integrations- und Migrationsforschung werden Bedenken laut. Familiennachzug könne unter bestimmten Voraussetzungen durchaus integrationsfördernd wirken. Häufig seien es Männer, die zunächst allein nach Österreich gelangen und rasch Arbeit suchen, um die Voraussetzungen für einen legalen Nachzug ihrer Familie zu schaffen.

Werde dieser Weg verbaut, könne das Gegenteil eintreten: Frauen und Kinder könnten sich gezwungen sehen, auf irreguläre Routen auszuweichen und sich Schleppern anzuvertrauen – mit erheblichen finanziellen und vor allem menschlichen Risiken.

Die konkrete Höhe der Quote bleibt vorerst offen. Sie soll nicht unmittelbar im Gesetzestext festgeschrieben werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt über eine eigene Niederlassungsverordnung geregelt werden.

Die internen Verhandlungen innerhalb der Koalition laufen noch.

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KO KOSMO-Redaktion
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