Eine Novembernacht, ein nacktes Kind, ein Waldweg – und eine Mutter, die später sagt, sie habe nicht gewusst, was sie tat.
Eine Achtjährige, nackt, allein im Wald – bei Nacht und Regen. Was wie der Stoff einer Gruselgeschichte klingt, ereignete sich tatsächlich in der Nähe von Dippoldiswalde. Die Mutter des Jungen, Susann S. (41), soll mit der Erziehung ihres Kindes so überfordert gewesen sein, dass sie zu dieser drastischen Maßnahme griff. Die gelernte Erzieherin musste sich dafür vor der Jugendschutzkammer in Dippoldiswalde verantworten.
Weinend schilderte die Angeklagte, was sich in jener Novembernacht 2025 zugetragen hatte. Das gesamte Wochenende sei von Streitigkeiten geprägt gewesen, am Sonntagabend sei die Lage schließlich außer Kontrolle geraten. Eine Äußerung ihres Sohnes habe den Ausschlag gegeben: „Setzte alles an mir aus“, sagte Susann. „Ich wusste einfach nicht mehr, was ich tat.“
Nackt im Wald
Laut Anklageschrift fuhr sie mit dem Kind in ein Waldgebiet bei Sadisdorf im Erzgebirge. Dort zwang sie den Jungen, sich auszuziehen und das Fahrzeug zu verlassen, bevor sie anfuhr. Dem Kind gelang es, die Autotür aufzureißen – woraufhin die Mutter ausstieg und ihren Sohn vom Wagen wegzog.
Anschließend stieg sie erneut ein, verriegelte die Türen von innen und fuhr abermals an. Das Kind klammerte sich am Fahrzeug fest, kam dabei zu Sturz und zog sich schwere Schürfwunden sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu.
„Als er gegen das Auto prallte, kam ich wieder zu mir“, erklärte die Mutter vor Gericht. Sie habe daraufhin den Rettungsdienst alarmiert und bemühe sich seither um therapeutische Unterstützung – für sich selbst wie auch für ihren Sohn. Der Junge verbrachte drei Tage im Krankenhaus und lebt derzeit in einem Heim.
Richter mit Klartext
„Ich wollte meinem Jungen niemals wehtun“, beteuerte die Mutter immer wieder. Der Richter fand dafür deutliche Worte: „Es war November, Nacht und kalt. Der Junge war nackt, wusste nicht, wo er ist. Und Sie fuhren los. Versetzen Sie sich mal in seine Lage! Er hatte Todesangst!“, so der Jurist.
„Von den Verletzungen ganz abgesehen. Das war seelische Misshandlung. Das geht gar nicht!“ Das Gericht verurteilte Susann S. zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.