Ein politischer Schlagabtausch eskaliert zum Rechtsstreit: Herbert Kickls Bezeichnung von Andreas Babler als „linke Zecke“ hat nun ein Strafverfahren zur Folge.
Nach einer Äußerung von FPÖ-Chef Herbert Kickl gegenüber SPÖ-Chef Andreas Babler hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Beschimpfung eingeleitet. Kickl hatte Babler am 1. Mai bei einer Veranstaltung am Linzer Urfahranermarkt als „linke Zecke“ bezeichnet, was nun juristische Konsequenzen nach sich zieht. Im Zuge dessen wurde auch die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des FPÖ-Vorsitzenden beantragt.
Die Freiheitlichen reagieren mit scharfer Kritik auf diesen Schritt. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker warf dem SPÖ-Chef in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme übertriebene Empfindlichkeit vor. Babler, der selbst „deftige“ Formulierungen gegenüber der FPÖ verwende, bezeichnete Hafenecker als „Mimose“ und „Prinzessin auf der Erbse“.
FPÖ-Gegenangriff
Der FPÖ-Generalsekretär zog dabei auch Vergleiche zur SPÖ-internen Debatte um Ex-Kanzler Christian Kern, dem in einem Analysepapier ein „Glaskinn“ attestiert worden sei. In seiner Kritik verwies Hafenecker zudem auf einen Fall aus Deutschland, bei dem es nach Kritik an Wirtschaftsminister Robert Habeck zu Hausdurchsuchungen gekommen sei.
Nutzer sozialer Medien, die Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet hatten, seien laut dem FPÖ-Politiker „wie Schwerverbrecher behandelt“ worden – ein Vorgehen, das er als unverhältnismäßig einstufte. Hafenecker schloss seine Stellungnahme mit dem Vorwurf, dass jemand, der auf politische Kritik mit strafrechtlicher Verfolgung reagiere, in der Politik fehl am Platz sei.
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Er forderte Babler auf, politische Auseinandersetzungen in der öffentlichen Debatte und nicht vor Gericht auszutragen.
Rechtliche Einordnung
Im österreichischen Recht sind Beleidigungen grundsätzlich durch § 115 StGB (Beleidigung) erfasst. Allerdings gewähren die Gerichte im politischen Kontext oft einen weiteren Rahmen für zulässige Kritik und Zuspitzung. Die Grenze wird dort gezogen, wo menschenverachtende oder entmenschlichende Begriffe verwendet werden. Rechtsexperten bewerten den aktuellen Fall als Grenzfall, da die Bezeichnung „linke Zecke“ eine entmenschlichende Komponente aufweisen könnte.
Bemerkenswert an diesem Fall ist, dass strafrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Spitzenpolitikern in Österreich selten sind und derartige Konflikte meist auf zivilrechtlicher Ebene ausgetragen werden. Die Beantragung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität Kickls gilt in der jüngeren politischen Geschichte des Landes als außergewöhnlicher Schritt.