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Wettbewerbsstreit

Nach Milliardenstrafe: EU zwingt Google zu großer Neuerung

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FOTO: iStock

Der Internetriese Google kündigt Anpassungen in seinem Geschäftsmodell an, um den Vorwürfen der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverstößen im Werbegeschäft zu begegnen und eine drohende Zerschlagung abzuwenden.

Das Unternehmen erklärte am Freitag, es strebe an, sämtliche wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Brüsseler Behörde muss nun prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen den Anforderungen genügen.

Die EU-Kommission hatte dem Technologiekonzern erst im September eine Strafzahlung von nahezu drei Milliarden Euro auferlegt. Der Vorwurf: Googles Werbegeschäft verstoße gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Brüssel forderte eine fundamentale Änderung des Geschäftsmodells und drohte mit der Aufspaltung des Unternehmens. Nach Einschätzung der Kommission beherrscht Google den Markt für Werbetechnologien und nutzt diese Dominanz zum Nachteil der Konkurrenz. Die verschiedenen Google-Dienste würden sich gegenseitig bevorzugen und Daten austauschen, wodurch der konzerneigene Dienst stets das vorteilhafteste Angebot unterbreiten könne.

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Googles Werbeimperium

Das Werbegeschäft bildet für Google eine vielschichtige Einnahmequelle. Neben der Platzierung von Werbebannern auf eigenen Plattformen betreibt der Konzern Serverinfrastruktur, über die andere Webseiten ihre Werbeflächen verwalten. Darüber hinaus unterhält Google ein Auktionssystem zur Vermittlung zwischen Werbeanbietern und Webseiten sowie Programme für den Erwerb von Online-Werbebannern.

Der Konzern plant nun konkrete Verbesserungen: Mehr Transparenz bei Werbegeboten soll geschaffen werden, wodurch auch Wettbewerber Zugang zu diesen Informationen erhalten. Zusätzlich will Google seine Werbeserver mit einer Alternative zum eigenen Auktionsprogramm verbinden – dem Open-Source-Programm Prebid (offenes Auktionssystem). Eine Unternehmenssprecherin betonte, dass diese Zusagen die Vorwürfe der EU-Kommission aus Sicht des Konzerns “vollständig” entkräften würden. Google werde die Zusammenarbeit mit den Ermittlern in den kommenden Monaten fortsetzen. Dennoch plant das Unternehmen, gegen die verhängte Geldstrafe juristisch vorzugehen.

Parallele Verfahren

Die EU-Kommission untersucht nun, ob Google mit den vorgeschlagenen Maßnahmen “die Praxis der Eigenbevorzugung wirksam beendet und inhärente Interessenkonflikte behebt”, wie eine Sprecherin mitteilte. Nach EU-Recht ist eine Zerschlagung nur als ultima ratio (letztes Mittel) zulässig. Zuvor muss die Kommission Verhandlungen mit Google führen.

In den USA läuft parallel ein Verfahren in derselben Angelegenheit. Dort werden am Montag die Schlussanträge vor einem Bundesgericht in Virginia erwartet.

Mit einem Urteil wird in den kommenden Wochen oder Monaten gerechnet. In einem separaten Verfahren bezüglich des Webbrowsers Chrome konnte Google eine Zerschlagung bereits erfolgreich abwenden.