Ein krankes Kind, eine überforderte Familie und Behörden, die sich gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben.
Eine Wiener Familie sieht sich seit der Diagnose eines gutartigen Gehirntumors bei ihrer sechsjährigen Tochter mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.
Die Wiener Bildungsdirektion hat das Mädchen für einen Zeitraum von zwölf Monaten von der Schulpflicht befreit. Die daraus resultierenden Therapiekosten müssen die Eltern vollständig aus eigener Tasche bestreiten. Hinzu kommt, dass die Förderung für den Kindergartenplatz durch die MA 10 weggefallen ist, wodurch sich die monatlichen Kosten für diesen Platz auf mehr als das Doppelte erhöht haben.
Behörden im Konflikt
Ein Sprecher der Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) verwies auf die geltende Rechtslage: „Schulpflichtige Kinder nicht in der Zuständigkeit der Stadt“ – womit eine Förderung über die MA 10 grundsätzlich ausgeschlossen sei. Die Kinder und Jugendanwaltschaft Wien hingegen besteht darauf, dass der kinderrechtliche Anspruch, wie er sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in der Bundesverfassung verankert ist, umzusetzen sei.
Während die Behörden auf bestehende Zuständigkeitsregeln beharren, sieht die Kinder und Jugendanwaltschaft Wien klaren Handlungsbedarf im Sinne der Rechte des betroffenen Mädchens.