Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss die Santander Consumer Bank Millionen an unzulässigen Gebühren zurückzahlen. Über hunderttausend Kreditverträge sind betroffen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich der Arbeiterkammer recht gegeben: Zahlreiche Gebühren in Verträgen der Santander Consumer Bank sind rechtswidrig. Nach Verhandlungen mit der AK lenkt das Geldinstitut ein und erstattet die zu Unrecht kassierten Beträge zurück.
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Die Einigung zwischen Bank und Arbeiterkammer sieht eine verbraucherfreundliche Abwicklung vor. Betroffen sind hauptsächlich Kreditverträge aus dem Zeitraum 2015 bis Herbst 2023, teilweise auch Verträge aus früheren oder späteren Zeiträumen.
Die Rückerstattung erfolgt ohne bürokratische Hürden. Bei noch laufenden Finanzierungen nimmt die Bank automatisch eine Neuberechnung vor. Für bereits abgeschlossene Kreditverträge genügt das Ausfüllen eines Online-Formulars.
Rückzahlungsprozess
Bei aktiven Kreditverträgen passt Santander die Salden selbständig an. Ab Anfang Juni werden die Betroffenen schriftlich über die Höhe ihrer Gutschrift informiert. Ein zweites Schreiben wird anschließend die reduzierte Kreditrate und die verkürzte Restlaufzeit mitteilen.
Kunden mit bereits vollständig zurückgezahlten Krediten können ihre Ansprüche über ein Formular auf der Website https://www.santanderconsumer.at/verbandsklage geltend machen.
Für Rückfragen hat die Bank eine spezielle Telefonhotline unter 05 0203 2650 eingerichtet.
„Über hunderttausend Verträge sind betroffen, Konsumenten bekommen Millionen retour – wir hoffen, dass sich auch andere Banken an Santander ein Beispiel nehmen!“, betont AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
Unzulässige Gebühren
Der OGH stufte mehrere Gebührenpraktiken als intransparent und unzulässig ein. Dazu zählt die Kombination aus Kreditbearbeitungsgebühr mit weiteren Kosten wie einmaligen Erhebungs- und Lohnvormerkgebühren sowie zusätzlichen Entgelten bei Vertragsabschluss oder -änderungen.
Die Bank verpflichtet sich zur vollständigen Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr in allen Fällen, in denen es zu Überschneidungen oder Doppelverrechnungen mit anderen Gebühren kam.
Auch die Kontoführungsgebühr wurde vom Höchstgericht beanstandet. Als rechtswidrig gilt die Praxis, neben dieser Grundgebühr weitere kontoführungsbezogene Leistungen wie jährliche Kontomitteilungen oder Zahlungsanweisungsgebühren zu verrechnen.
Santander zahlt daher die Kontoführungsgebühren für sämtliche betroffenen Verbraucherkreditverträge vollständig zurück.
Die pauschale 12-Euro-Gebühr bei nicht eingelösten Lastschriften wurde vom OGH ebenfalls als gröblich benachteiligend und damit unzulässig eingestuft.
Ebenso für rechtswidrig erklärt wurden die sogenannten Preisaushanggebühren. Dabei hatte die Bank Entgelte für Nebenleistungen wie Stundungen oder Ratenplanänderungen gemäß aktueller Preislisten verrechnet, die jederzeit einseitig angepasst werden konnten.